Das bisher an die alte Belegschaft gezahlte Weihnachtsgeld muss nicht in jedem Fall an Arbeitnehmer gezahlt werden, die durch eine Betriebsübernahme neu in das Unternehmen gekommen sind. Mit dieser Entscheidung wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf die Klage einer Arbeitnehmerin zurück, die bei einem Betriebsübergang von dem beklagten Unternehmen übernommen worden war, aber anders als die dortige Stammbelegschaft kein Weihnachtsgeld erhalten hatte.
Das LAG hielt die Ungleichbehandlung für gerechtfertigt, da die Arbeitnehmerin ein höheres Gehaltsniveau als die Stammbelegschaft hatte. Sie habe ohne Weihnachtsgeld bereits mehr verdient, als die anderen Arbeitnehmer mit Weihnachtsgeld. Unter diesem Gesichtspunkt sei eine tatsächliche Schlechterstellung nicht gegeben. Dieser sachliche Grund rechtfertige ausnahmsweise eine unterschiedliche Behandlung beim Weihnachtsgeld (LAG Düsseldorf, 16 (5) Sa 1504/02).
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