Verhaltensbedingte Kündigung: Attest-Fälscherin darf entlassen werden

Die Manipulation einer Klinikentlassungs-Bescheinigung rechtfertigt grundsätzlich die Kündigung des Arbeitnehmers.

Dieser Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen lag der Fall einer Angestellten zu Grunde, der fristlos gekündigt worden war. Sie war am 23. Dezember aus stationärem Klinikaufenthalt entlassen worden. Um über die Weihnachtsfeiertage zu Hause bleiben zu können, veränderte sie die Ziffer „3“ auf der Entlassungsbescheinigung in eine „8“. Das LAG entschied, dass die eigenmächtige Änderung eines solchen Dokuments die fristlose Kündigung rechtfertigt (LAG Hessen, 9 Sa 658/02).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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