Urlaubsrecht: So wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet

Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Also ist auch der Samstag ein Arbeitstag. Deshalb beträgt der Mindestjahresurlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung in einer Fünf-Tage-Woche anteilig 24 : 6 x 5 = 20 Arbeitstage (= vier Wochen).

Für Teilzeitbeschäftigte mit einer von weniger als fünf Tagen in der Woche ist der Mindestjahresurlaub dementsprechend umzurechnen. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten ist der Urlaubsanspruch nicht in Bezug zu einer Woche, sondern zu einem Zeitraum zu setzen, in dem sich der Arbeitsrhythmus nach dem betrieblichen Ablauf wiederholt.

  • Mindesturlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche:
    24 : 6 x 5 = 20 Arbeitstage
  • Mindesturlaubstage bei einer Vier-Tage-Woche:
    24 : 6 x 4 = 16 Arbeitstage
  • Mindesturlaubstage bei einer Vier-Tage-Woche:
    24 : 6 x 4 = 16 Arbeitstage
  • Mindesturlaubstage bei einer Zwei-Tage-Woche:
    24 : 6 x 2 = 8 Arbeitstage
  • Mindesturlaubstage bei einer Ein-Tage-Woche:
    24 : 6 x 1 = 4 Arbeitstage
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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