Elternteilzeit nach BEEG: Zweifacher Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitszeitreduzierung

Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 461/11) hat sich mit dem Recht des Arbeitnehmers auf zweimalige Verringerung der nach §15 VI BEEG beschäftigt und festgestellt, dass der auch dann einen solchen Anspruch hat, wenn bereits einvernehmlich mit dem Arbeitgeber eine Reduzierung vereinbart wurde! Das bedeutet, dass vereinbarte Reduzierungen mit dem BAG nicht anzurechnen sind und der Arbeitnehmer quasi ein absolutes Recht auf zweifache Reduzierung hat. Entsprechend umsichtig werden Arbeitgeber damit umgehen müssen

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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