Beschäftigtendatenschutzgesetz immer noch in der Beratung

Erinnert sich noch der ein oder andere an das „Beschäftigtendatenschutzgesetz“? Darum gab es vor langer Zeit viel medialen Wirbel, seit dem ist es aber sehr, sehr still geworden. Eine aktuelle Anfrage im Bundestag zeigt nun: Der Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes (Drucksache 17/4230, hier ausführlich von mir besprochen) ist immer noch aktuell. Er liegt inzwischen dem Bundestag vor und wird von der Bundesregierung in der Anfrage gelobt mit den Worten

Sie hält ihren Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung aber weiterhin für ausgewogen und in der Sache richtig.

Das Thema ist damit weiterhin aktuell, abzusehen ist es aber immer noch nicht, was im Bundestag wann geschehen wird. Aktueller Stand ist und bleibt, dass seit dem Februar 2011 nichts weiter passiert ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.