Aus- und Fortbildung: Fristen bei der Rückforderung von Ausbildungskosten

Haben Arbeitgeber und vereinbart, dass der Arbeitnehmer Ausbildungskosten erstatten muss, wenn er vor Ablauf einer bestimmten Frist kündigt, entsteht der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nicht mit Zugang der Kündigungserklärung, sondern mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt ihre Wirkung bei einer sogenannten doppelten Ausschlussfrist, wonach ein Anspruch

  • innerhalb von sechs Monaten seit Fälligkeit geltend zu machen
  • und bei Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von zwei Monaten einzuklagen ist.

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Macht der Arbeitgeber seinen Rückforderungsanspruch zu früh (vor Fälligkeit) geltend, beginnt die Zweimonatsfrist für die Klageerhebung trotzdem zu laufen. Folge: Wenn er die Zweimonatsfrist versäumt, bekommt er die Ausbildungskosten nicht zurück (BAG, 6 AZR 651/03).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.