Arbeitgeber trägt Beweislast für Lohnzahlung

Das LAG Mainz (11 Sa 245/10) stellte klar: Ein Arbeitgeber trägt die , dass er den vereinbarten Lohn gezahlt hat. Arbeitgeber und stritten sich um die Frage, ob Lohn gezahlt wurde – der Arbeitgeber wollte darauf verweisen, dass er in Bar gezahlt hat, konnte dazu aber nichts vorlegen.

Das reichte dem Gericht so nicht. Letztlich erscheint es auch eher abwegig, zu glauben, ein Arbeitgeber würde seinem Arbeitnehmer den Lohn ohne Quittierung o.ä. aushändigen – schon aus steuerlichen- und bilanztechnischen Gründen unvorstellbar.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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