Abmahnung vom Arbeitgeber – Was tun?

Ich habe eine von meinem Arbeitgeber erhalten – was kann oder soll ich nun tun? Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abmahnung erteilt hat uns Sie mit dieser Abmahnung nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen:

  • Außerhalb eines Gerichtsverfahrens können Sie selbst oder durch mich eine Gegendarstellung zu der Abmahnung abgeben. Möglicherweise nimmt Ihr Arbeitgeber dann die Abmahnung zurück und entfernt diese aus der . Sofern dies nicht der Fall ist, muss der Arbeitgeber Ihre Gegendarstellung zur Personalakte nehmen, so dass Abmahnung und Gegendarstellung zusammen dort enthalten sind.
  • Sie können eine vor dem auf Rücknahme der Abmahnung und Entfernung aus der Personalakte erheben. Das Arbeitsgericht wird prüfen, ob die Abmahnung berechtigt erteilt wurde. Wenn ja, verbleibt die Abmahnung in der Personalakte. Wenn nein, wird das Arbeitsgericht den Arbeitgeber verurteilen, die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.
  • Anstatt eine Klage zu erheben, ist es auch möglich, abzuwarten, ob Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt kündigt und als Kündigungsgrund die Abmahnung anführt. In diesem Falle könnten Sie eine vor dem Arbeitsgericht erheben. Das Gericht wird innerhalb des Kündigungsschutzprozesses die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen. Falls die Abmahnung unberechtigt erteilt wurde, ist (je nach den Umständen des einzelnen Falles) voraussichtlich auch die Kündigung unberechtigt. Sie würden das Kündigungsschutzverfahren dann gewinnen, so dass Ihr Arbeitsverhältnis weiter bestünde.

Beachten Sie zur Frist für die Gegendarstellung und Klage gegen die Abmahnung: Es ist keine bestimmte Frist für eine Gegendarstellung oder eine Klage gegen eine Abmahnung einzuhalten. Das Recht, gerichtlich gegen eine Abmahnung vorzugehen, kann aber verwirk werden, so dass Sie die Klage nicht mehr erheben könnten. Dies ist dann im Einzelfall zu prüfen.

Zusammengefasst gilt zur Abmahnung damit, dass eine Klage gegen eine Abmahnung nur möglich ist, wenn die Abmahnung aktuell noch eine Belastung für das Arbeitsverhältnis darstellt. Auch die Gegendarstellung sollte daher kurzfristig nach Erhalt der Abmahnung erfolgen.

Weiteres von mir zur Abmahnung:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.