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Arbeitnehmererfindervergütung: Verjährung der Ansprüche des Arbeitnehmers

Das OLG Frankfurt (6 U 102/19) hat hervorgehoben, dass der Anspruch auf Erfindervergütung und der ihn vorbereitende Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch der regelmäßigen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) unterfällt. Verjährungsbeginn ist der Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Arbeitnehmer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder dies infolge grober Fahrlässigkeit versäumt hat.

Insoweit hebt das OLG herveor,

(…) dass jedenfalls dann eine grob fahrlässige Unkenntnis des Arbeitnehmers in Bezug auf die Nutzung seiner Erfindung durch den Arbeitgeber vorliegen kann, wenn der Arbeitgeber ihm zwar zuvor mitgeteilt hatte, die Erfindung werde nicht mehr genutzt, der Arbeitnehmer aber aus einer später geschlossenen Vereinbarung weiß, dass sich der Arbeitgeber eine weitere Nutzung vorbehalten hat, das Patent nicht freigibt und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine weitere Nutzung der Erfindung erfolgen könnte.

OLG Frankfurt, 6 U 102/19
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.