Arbeitnehmer muss Ende der Schwerbehinderung anzeigen

Hat der bei dem Arbeitgeber gegenüber mitgeteilt, dass eine Schwerbehinderung besteht, hat er die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, den Arbeitgeber zu informieren, wenn sich der Grad der Behinderung so ändert, dass der Status als schwerbehinderter Mensch entfällt. 

Das machte das Landesarbeitsgericht Hessen (13 Sa 1237/17) deutlich. Es ist nach Ansicht der Richter daher ein Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers, wenn er sich in einem Antrag auf Teilnahme an der Telearbeit und bei Gesprächen über eine mögliche Versetzung auf den Status als schwerbehinderter Mensch bezieht, obgleich er weiß, dass dies nicht (mehr) zutrifft.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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