Vorsicht ist grundsätzlich bei Anzeigenverträgen geboten, denn häufig stecken hier Erwartungen der Auftraggeber hinter, die nicht offen kommuniziert werden und schnell enttäuscht werden. Bei der HAS Verlag GmbH & Co. KG ist es nach meinem Kenntnisstand nun so, dass Unternehmen – nach einem vorherigen Anruf – in ihrem Gewerbe besucht werden, wo dann ein Vertragsschluss angedient wird. Dabei wird dann mitunter übersehen, nicht verstanden oder „falsch kommuniziert“ (?), dass mit dem Anzeigenvertrag erhebliche Kosten einher gehen. Hierbei frage ich mich dann z.B. in einem mir vorliegenden Vertrag, ob die geschuldete Leistung überhaupt konkret genug beschrieben ist.
Es ist aus meiner Sicht etwas komplizierter und sollte nicht unterschätzt werden: Allerdings lohnt sich durchaus die Gegenwehr, etwa mit einer Anfechtung, der aufgeworfenen Frage ob die Leistung überhaupt im Verhältnis zu den Kosten steht und auch ob ein Cold-Call vorausging der den Vertragsschluss hindern kann. Dabei sollte man die Jahresfrist für eine Anfechtung im Blick haben, also nicht allzulange warten. Wir sind dabei im Anzeigenrecht behilflich.
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