Bei einem beruflich veranlasstem Umzug sind Aufwendungen für die Ausstattung der neuen Wohnung (Ausnahme stellt hier die Ausstattung eines Arbeitszimmers dar) nicht als Werbungskosten abziehbar.WeiterlesenWerbungskosten: Wohnungsausstattung bei beruflich veranlasstem Umzug nicht abziehbar
Kategorie: Wirtschaftsrecht
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Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungssteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst in einem Urteil entscheiden.WeiterlesenZweitwohnungssteuer: Zeitanteilig als Werbungskosten abziehbar
Nach dem gemeinsamen Erwerb einer Eigentumswohnung soll das bisher selbstgenutzte Einfamilienhaus durch die Eheleute veräußert werden. Die neue Wohnung erhält ein entsprechendes Türschild. Büromöbel für das Arbeitszimmer des Steuerpflichtigen werden an die neue Adresse geliefert. Ebenso werden verschiedene andere Möbelstücke bestellt und geliefert. Der Steuerpflichtige wird einige Male zu Dienstreisen in der neuen Eigentumswohnung abgeholt.…WeiterlesenEigentumswohnung: Besteuerung des Veräußerungsgewinns
Die Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers für seine Gesellschaft ist auch wirksam, wenn der Geschäftsführer damit finanziell überfordert ist. Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Bank hatte den Geschäftsführer einer GmbH als Bürgen in Anspruch genommen, nachdem die Gesellschaft einen Kredit nicht zurückzahlen konnte. Der Geschäftsführer wies darauf hin, dass er finanziell überfordert sei, was die…WeiterlesenBürgschaft: Geschäftsführerbürgschaft für GmbH ist auch bei finanzieller Überforderung wirksam
Selbst wenn der Handelsvertreter sich gegenüber seinem Unternehmen unkorrekt verhalten hat, rechtfertigt dies gegenüber einem verdienten Vertreter keine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Dies gilt umso mehr, wenn der Unternehmer im Zeitpunkt der Kündigung sicher weiß, dass ihm aus dem unkorrekten Verhalten des Handelsvertreters kein Schaden entstanden ist und entstehen wird.WeiterlesenHandelsvertreter: Fristlose Kündigung bei unkorrektem Verhalten nicht ohne Abmahnung möglich
„Häusliches Arbeitszimmer“ i.S. des Einkommensteuergesetzes ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten dient. Auch ein im Keller des selbst bewohnten Einfamilienhauses gelegener Raum, den der Steuerpflichtige zusätzlich zu einem häuslichen Arbeitszimmer als Archiv…WeiterlesenBetriebskosten: Häusliches Arbeitszimmer kann auch im Keller liegen
Erwirtschaftet ein Architekt mit seinem Büro jahrelang nur Verluste, kann ihm die Gewinnerzielungsabsicht seiner selbstständigen Tätigkeit abgesprochen werden. Als Folge dürfen Verluste weder vor- oder zurückgetragen, noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (zum Beispiel Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) verrechnet werden.WeiterlesenLiebhaberei: Gewinnerzielungsabsicht eines Architekten
Bei einem Erwerb von Todes wegen entsteht die Erbschaftsteuer schon mit dem Tod des Erblassers, nicht erst mit dem Zufluss eines Erbes oder Vermächtnisses. Ausschlaggebendes Datum für die Berechnung bei Erbschaften ist entsprechend der Todestag des Erblassers. Diese Bindung der Steuer an den Tod kann vor allem bei Vermächtnissen enorme Folgen haben, wenn etwa die…WeiterlesenErbschaftsteuer: Zahlungspflicht besteht auch bei Kursverlusten
Nach seiner bisherigen Rechtsprechung sah der Bundesfinanzhof (BFH) Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sowie für eine Umschulungsmaßnahme, mit der ein Berufswechsel verbunden war, stets als Kosten der allgemeinen Lebensführung an und ließ diese daher nur in begrenzter Höhe als Sonderausgaben zum Abzug zu. Diese Rechtsprechung wurde nun durch den BFH in zwei aktuellen Entscheidungen…WeiterlesenWerbungskosten: Abzug für berufsbegleitendes erstmaliges Studium
Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen (außergewöhnliche Belastungen) als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, so kann auf Antrag im Rahmen der Jahreserklärung die Einkommensteuer ermäßigt werden. Aufwendungen sind außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.WeiterlesenWerbungskosten: Aufwendungen für Diäternährung sind keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen eines Sportlehrers für eine Fortbildung „Snowboardfahren im Schulsport“ können Werbungskosten sein.WeiterlesenWerbungskosten: Snowboardkurs eines Sportlehrers kann abzugsfähig sein
Zuschläge zur Rufbereitschaftsentschädigung an Sonn- und Feiertagen sind steuerfrei, soweit sie die in § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehenen Prozentsätze nicht übersteigen.WeiterlesenLohnsteuer: Zuschläge für Rufbereitschaft an Sonn- und Feiertagen sind steuerfrei
Wie es sich steuerlich auswirkt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichtet, den Dienstwagen nachts in einer Garage oder an einem vergleichbaren sicheren Ort abzustellen und ihm die Kosten dafür erstattet, hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Er bildete dabei zwei Fallgruppen:WeiterlesenLohnsteuer: Kostenerstattung bei „Garagenpflicht“ steuerfrei
Wird eine Steuerhinterziehung aufgedeckt, müssen nicht nur die Steuern nachgezahlt werden. Es werden auch so genannte „Hinterziehungszinsen“ in Höhe von sechs Prozent der Steuerschuld fällig. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme, die der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt hat: Ist ein Testament amtlich eröffnet worden und war das Finanzamt vom Nachlassgericht darüber informiert, wer von…WeiterlesenErbschaftsteuer: Keine Hinterziehungszinsen bei späterem Nachlass-Fund
Von einem Steuerberater wird erwartet, dass er spätestens innerhalb von vier bis sechs Wochen Kenntnis von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs erlangt. Eine längere Frist wird ihm von den Gerichten nicht zugebilligt. Wird die Karenzzeit überschritten und berät der Steuerberater in Unkenntnis einer höchstrichterlichen Entscheidung falsch, haftet er für den Schaden, der dadurch entsteht.WeiterlesenSteuerberaterkosten: Ersatzanspruch bei Organisationsverschulden des Finanzamts