Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 11. April 2025 (Az. 2 ORs 18/25) markiert eine bedeutsame dogmatische Weichenstellung im Spannungsfeld zwischen dem neu geschaffenen Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem traditionellen Strafbarkeitsdogma der Geldwäsche nach § 261 StGB. Im Kern steht die Frage, ob der Erwerb geringer Mengen Cannabis, die nach dem KCanG nicht strafbar sind, gleichwohl eine Geldwäschestrafbarkeit auslösen kann. Das Gericht verneint dies mit überzeugender Argumentation – und positioniert sich damit klar gegen eine Überdehnung des § 261 StGB.
(mehr …)Kategorie: Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG & KCanG)
Unsere Strafverteidiger sind Profis im Betäubungsmittelstrafrecht und bloggen hier Urteile und Beiträge rund um das Betäubungsmittelstrafrecht, so insbesondere zu BtMG und KCanG:
Nicht geringe Menge
Besitz von Betäubungsmitteln
Einfuhr von Betäubungsmitteln
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Das Darknet im BTM-Strafrecht
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Handeltreiben durch Cannabissetzlinge?
Cannabissetzlinge und das Handeltreiben: Die Cannabisreform hat das deutsche Betäubungsmittelstrafrecht grundlegend verändert. Doch welche Konsequenzen hat das für laufende oder vergangene Strafverfahren?
Insbesondere stellt sich die Frage: Reicht bereits der Besitz von Cannabissetzlingen mit Verkaufsabsicht aus, um den Straftatbestand des Handeltreibens zu erfüllen? Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 27.11.2024 – 3 StR 25/24) hat hierzu nun eine bemerkenswert klare Position bezogen – und damit der bisherigen uneinheitlichen Rechtsprechung eine neue Richtung gewiesen.
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ShinyFlakes 2.0 vor dem BGH
Strafrechtlicher Blick auf ein digitales Drogennetzwerk: Mit Urteil vom 5. November 2024 (5 StR 599/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut einen Fall entschieden, der das enorme Spannungsverhältnis zwischen traditionellem Strafrecht und digitaler Kriminalität aufzeigt. Im Zentrum der Entscheidung steht ein Online-Drogenhandel, der in seiner Organisation und technischen Ausgestaltung Parallelen zum berüchtigten „ShinyFlakes“-Fall aufweist, dessen Ersttäter mit vergleichbarem Modus Operandi bereits 2015 verurteilt worden war. Der BGH hatte in diesem Verfahren eine komplexe Revisionslage zu bewerten, die sowohl sachlich-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Fragen von erheblicher Tragweite betraf.
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Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts
In seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH, 2 StR 186/24) den Begriff des Besitzes im Betäubungsmittelrecht präzisiert und seine Anwendung in einem konkreten Fall überprüft. Der Angeklagte wurde wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt, obwohl er weder Eigentümer der Drogen war noch direkt am Handel beteiligt war. Die Entscheidung klärt, was unter „Besitz“ in diesem Kontext zu verstehen ist.
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Strafmilderung durch Aufklärungshilfe?
BGH zur Kronzeugenregelung im Cannabisrecht: Mit Urteil vom 27. März 2025 (4 StR 565/24) hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Anwendung der Kronzeugenregelung nach § 35 KCanG präzisiert. Die Entscheidung beleuchtet das Verhältnis zwischen tatsächlicher Aufklärungshilfe und ihrer strafmildernden Wirkung im Rahmen des neuen Cannabisgesetzes – unter ausdrücklicher Rückgriff auf die gefestigte Rechtsprechung zu § 31 BtMG. Im Zentrum steht die Frage, wann ein Zusammenhang zwischen der vom Angeklagten begangenen Tat und der aufgedeckten Tat Dritter besteht – und ob eine solche Verbindung für die Anwendung des vertypten Milderungsgrundes genügt.
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Organisierte Infrastruktur für illegalen Cannabis-Handel
BGH zur Reichweite des § 129 StGB: Mit Beschluss vom 18. März 2025 (3 StR 452/24) hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an eine strafbare mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StGB konkretisiert und zugleich wichtige Aussagen zur tateinheitlichen Verknüpfung mit Beihilfehandlungen getroffen. Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal zur kriminalpolitischen Reichweite dieses Tatbestands im Kontext organisierter Wirtschaftskriminalität – hier konkret im Bereich des gewerbsmäßigen Betriebs von Ausrüstungszentren für illegale Cannabisplantagen.
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Einkommen aus Straftaten und Hartz IV: OLG Oldenburg verlangt Abzug von „Kosten des Verbrechens“
Mit Beschluss vom 25.03.2025 (Az. 1 ORs 51/25) hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein bemerkenswertes Urteil zu einem ungewöhnlichen, aber rechtlich relevanten Fall gefällt: Es ging um die Frage, ob und wie Einnahmen aus Betäubungsmittelhandel bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens im Sozialleistungsrecht berücksichtigt werden müssen. Im Mittelpunkt stand die rechtstechnisch brisante Konstellation: Können bei illegalem Einkommen Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
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Wettbewerbsrechtliche Grenzen für Telemedizin mit Cannabis
OLG Frankfurt mahnt zur Zurückhaltung bei Werbung und Geschäftsmodellen rund um Medizinalcannabis: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 6. März 2025 (Az. 6 U 74/24) eine bedeutende Entscheidung zur Zulässigkeit geschäftlicher Praktiken im Umfeld medizinischer Cannabistherapien gefällt.
Im Fokus standen dabei nicht nur Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), sondern auch schwerwiegende berufsrechtliche Probleme aufgrund der Zusammenarbeit zwischen Plattformbetreibern und Ärzten. Das Urteil liefert wichtige Orientierung für Anbieter digitaler Gesundheitsdienstleistungen und zeigt zugleich die engen Grenzen der werblichen Außendarstellung bei sensiblen Behandlungsmethoden auf.
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EncroChat, Cannabis und die Beweisverwertung nach dem KCanG
In seinem Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 5 StR 528/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Reichweite der Beweisverwertung im Kontext der EncroChat-Kommunikation neu austariert – und dabei nicht nur die Grenzen des nationalen Strafprozessrechts ausgelotet, sondern auch eine unionsrechtliche Neuausrichtung vorgenommen. Der Fall steht exemplarisch für die gegenwärtige Friktion zwischen technologiebasierter Strafverfolgung und rechtsstaatlicher Kontrolle in einem sich wandelnden materiellen Rechtssystem, insbesondere unter dem Eindruck der Neuregelungen durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Im Zentrum der Entscheidung stehen zwei Fragen: Zum einen, ob auf EncroChat-Kommunikation gestützte Erkenntnisse auch dann verwertbar sind, wenn die angeklagten Taten – hier: Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge – seit Inkrafttreten des KCanG nicht mehr als Katalogtat im Sinne des § 100b Abs. 2 StPO gelten. Zum anderen, ob die Datenübermittlung durch französische Behörden auf Basis einer Europäischen Ermittlungsanordnung mit dem unionsrechtlichen Maßstab vereinbar ist, wie ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst formuliert hat.
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Strafbarkeit von Ketamin
In seinem Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. 5 StR 134/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zentrale Fragen zum materiellen Betäubungsmittelstrafrecht, zur Qualifikation von Stoffen wie Ketamin und Cannabis sowie zur Einziehung von Taterträgen einer vertieften Prüfung unterzogen.
Der Fall berührt nicht nur die aktuelle Rechtslage nach der Cannabisreform, sondern auch die komplexe Abgrenzung zwischen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG). Darüber hinaus thematisiert der Beschluss in bemerkenswerter Weise Defizite bei der richterlichen Begründung von Vermögensabschöpfungen.
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Fentanyl in Deutschland 2025
In den USA ist Fentanyl bereits zur Geißel einer ganzen Generation geworden. Täglich sterben dort hunderte Menschen an einer Überdosis – nicht selten, ohne zu wissen, dass sie die Droge überhaupt konsumiert haben. Noch scheint Europa, insbesondere Deutschland, von einer vergleichbaren Epidemie verschont zu bleiben.
Doch die Alarmsignale mehren sich, wie nun auch das Handelsblatt berichtet hat: Laborfunde, vermehrte Sicherstellungen, dunkle Geschäfte im Netz. Die Frage ist auch aus meiner Sicht längst nicht mehr ob, sondern wann Fentanyl auch hierzulande die Drogenlandschaft verändert – mit tiefgreifenden gesellschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen.
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Cannabissamen & THC: Verkauf von Cannabisprodukten an Tankstellen
Durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) floriert inzwischen der Handel mit Produkten, bei denen die Hoffnung besteht, dass sie legal vertrieben werden können. Insbesondere Tankstellen haben immer häufiger Aufsteller, in denen verschiedene Produkte auf Basis von Cannabis oder zum Thema Cannabis angeboten werden. Dabei zeigt die Praxis in unserer Kanzlei, dass alleine die Legalisierung nicht bedeutet, dass man keinen Ärger hat. Tankstellenbetreiber sollten insoweit vorsichtig sein.
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Einordnung von CBD-Öl als neuartiges Lebensmittel
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 24. Juli 2024 (Az. 3 MB 12/24) eine bedeutende Entscheidung zur Einordnung von CBD-Öl als „neuartiges Lebensmittel“ im Sinne der Novel-Food-Verordnung (VO (EU) Nr. 2015/2283) getroffen.
Der Beschluss bestätigt die behördliche Untersagung des Inverkehrbringens eines Nahrungsergänzungsmittels mit CBD-Gehalt, solange keine Zulassung gemäß der Novel-Food-VO vorliegt. Diese Entscheidung unterstreicht die inzwischen etablierte Rechtsprechung in dem Bereich.
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Mehrfachmitgliedschaft in Anbauvereinigungen: Hürde für die Eintragung ins Vereinsregister?
Eintragung von Anbauvereinigungen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (3 W 2/25) hat mit Beschluss vom 30. Januar 2025 eine richtungsweisende Entscheidung zur Eintragung von nichtwirtschaftlichen Vereinen getroffen, die als Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) fungieren.
Kernfrage des Verfahrens war, ob eine Mehrfachmitgliedschaft der Gründungsmitglieder eines Vereins in anderen Anbauvereinigungen die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister hindert. Während das Amtsgericht Düsseldorf die Eintragung ablehnte, entschied das OLG Düsseldorf, dass das Verbot der Mehrfachmitgliedschaft erst mit der Registereintragung greift und daher die Vereinsgründung nicht beeinträchtigt. Gleichwohl wurde klargestellt, dass bestehende Mehrfachmitgliedschaften zum Zeitpunkt der Eintragung aufgelöst sein müssen.
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Trenbolon: Gefährlicher Doping-Trend
Das Manager-Magazin (MM) hat in einem aktuellen Artikel eine alarmierende Entwicklung im Bereich des Kraftsports aufgezeigt: Trenbolon, ein ursprünglich für die Rinderzucht entwickeltes Steroid, hat sich zu einem gefährlichen Trend im Bodybuilding und Freizeitsport entwickelt. Unter dem Deckmantel von Fitness und Körperkult wird eine Substanz gefeiert, deren Nebenwirkungen und Risiken alarmierend sind.
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