Kategorie: ESG

ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Dabei handelt es sich um drei Schlüsselfaktoren zur Messung der Nachhaltigkeit und der sozialen Auswirkungen einer Investition in ein Unternehmen oder Geschäft.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Was ist Mobbing?

    Das Landesarbeitsgericht Köln (7 Sa 1127/09) stellt klar, dass einfacher respektloser Umgang noch kein Mobbing darstellt und verweist zur Definition auf das Bundesarbeitsgericht:

    Die Rechtsprechung des BAG hat jedoch zutreffend und überzeugend herausgearbeitet, dass nur ein systematisches Verhalten des oder der Schädiger einen Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt des Mobbing begründen kann, bei dem eine bestimmte Person fortgesetzt, bewusst und zielgerichtet angefeindet oder schikaniert wird (BAG NZA 1997, 781; BAG NZA 2007, 1154 ff.).

    Will heissen: Es bedarf schon einer gewissen Beharrlichkeit um ein Mobbing zu bejahen – einfach nur Unfreundlich oder auch mal Ausfallend, das gehört leider zum Alltag.

  • Autohaus: Vertragsstrafe nach Abmahnung wegen irreführender Werbung verwirkt

    Abmahnungen sind ein Alltags-Phänomen und auch Autohäuser können hier gut mithalten: Wir erinnern uns, dass so manches Autohaus eine Zeit lang keine Werbeanzeige schalten konnte, ohne kurz danach eine Abmahnung erhalten zu haben. Über die konkrete Gestaltung, missverständliche Angaben beim Sonntagsverkaufsverbot bis hin zu Pflichtangaben (etwa nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) lauern bei geschalteten Anzeigen in Print-Medien nicht minder viele Hürden wie für Online-Shop-Betreiber.

    Beim OLG Hamm (I-4 U 58/10) erfuhr nun ein Autohaus eine regelrechte Bruchlandung.

    (mehr …)
  • Abmahnung: Gründe für Abmahnungen von Online-Shops beim Verkauf im Internet

    Abmahnung: Gründe für Abmahnungen von Online-Shops beim Verkauf im Internet

    Beim Verkaufen im Internet gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die am Ende zu einer Abmahnung führen können. In diesem Beitrag stelle ich eine Auswahl typischer Problemfälle dar, um einen Überblick über „Abmahnfallen“ zu geben.

    Der Beitrag soll nicht vollständig oder abschließend sein, es geht wirklich nur um einen Überblick der Themen, die aus meiner Sicht wichtig sind. Bei vielen Punkten gibt es Verweisungen auf weitere vorhandene Inhalte zu Abmahnungen beim Verkauf im Internet.

    (mehr …)
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist beendet

    Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist beendet – mit weitreichenden Folgen: Seit dem 1.5.2021 besteht wieder eine Insolvenzantragspflicht und somit das „reguläre“ Insolvenzrecht aus der Zeit vor der Coronapandemie. Insofern gelten nun wieder strenge Insolvenzantragspflichten bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eines Unternehmens, die in der Insolvenzordnung (§ 15a InsO) geregelt sind. Die Geschäftsleitung des Unternehmens ist dafür verantwortlich, diese zu befolgen.

    (mehr …)
  • Neues Energielabel 2021

    Neues Energielabel 2021

    Auf EU-Ebene wurde mit dem 1. März 2021 ein neues EU-Energielabel geschaffen, das für mehr Transparenz und bessere Verbraucherinformation sorgen soll. Damit sind für bestimmte Produktgruppen die Zeiten von A+++, A++ und A+ auf dem bekannten Energielabel vorbei und es gilt eine neue Skala von A bis G. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten auf dem neuen Label mit verständlichen Piktogrammen aussagekräftige Informationen über den Energieverbrauch und die Eigenschaften von Neugeräten wie Füllmenge, Lautstärke oder Wasserverbrauch und können sich zusätzlich über einen QR-Code in der neuen Produktdatenbank EPREL informieren.

    Beispielhafte Erklärung, Quelle: EU-Kommission

    Dies gilt zunächst für Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinkühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen inklusive Waschtrockner, elektronische Bildschirmgeräte inklusive Fernseher und ab September 2021 auch für Leuchtmittel. Bis 2030 werden die Energielabel für die übrigen Produktgruppen sukzessive angepasst.

    Diese Neugestaltung des Energielabels war notwendig, da es aufgrund von Effizienzverbesserungen immer mehr Geräte in den höheren Effizienzklassen A+++ bis A gab. Dadurch wurde die Vergleichbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Produktauswahl immer schwieriger. Mit der Überarbeitung des Labels werden die Produkte künftig wieder gleichmäßig über die gesamte Skala verteilt. Die oberste Gruppe wird zunächst möglichst frei gehalten, um Anreize für Effizienzverbesserungen zu setzen.


    Hintergrund: EU-Energielabel

    Das EU-Energielabel ist ein Kennzeichnungssystem, das dazu dient, Verbrauchern eine klare, sofort erkennbare Information über die Energieeffizienz und den Energieverbrauch von Produkten zu bieten. Dieses Label hilft dabei, die energieeffizientesten Produkte auf dem Markt zu identifizieren und unterstützt damit die umweltbewussten Kaufentscheidungen.

    Rechtsgrundlage

    Die Rechtsgrundlage für das EU-Energielabel ist die Verordnung (EU) 2017/1369, die die Rahmenbedingungen für die Energiekennzeichnung festlegt und damit die vorherige Richtlinie 2010/30/EU ablöst. Diese Verordnung wurde erlassen, um die Rechtsvorschriften der EU zur Energiekennzeichnung zu aktualisieren und zu vereinheitlichen, indem ein neues Label eingeführt wird, das eine einfacher zu verstehende Skala von A bis G hat. Die höchste Klasse A kennzeichnet dabei die energieeffizientesten Produkte, während G die am wenigsten effizienten Produkte ausweist.

    Anwendungsbereich

    Das EU-Energielabel gilt für eine Vielzahl von Produktgruppen. Mit dem 1. März 2021 wurde das neue Energielabel für folgende Produktgruppen eingeführt:

    • Haushaltskühlgeräte (Kühlschränke und Gefriergeräte)
    • Waschmaschinen und Waschtrockner
    • Geschirrspüler
    • Fernseher und andere Monitore
    • Elektrische Lampen und Leuchten
    • Externe Netzteile
    • Elektromotoren

    Das Ziel des neuen Energielabels ist es, das bisherige System zu vereinfachen, das durch die vielen Plus-Klassen (A+, A++, A+++) über die Jahre an Klarheit verloren hatte. Die Vereinfachung soll Verbrauchern die Kaufentscheidung erleichtern und die Hersteller dazu anregen, ihre Produkte hinsichtlich der Energieeffizienz zu verbessern.

    Weiterhin enthält das neue Energielabel auch einen QR-Code, der mit einer EU-Datenbank verlinkt ist, der sogenannten Europäischen Produktdatenbank für Energiekennzeichnung (EPREL). Verbraucher können den QR-Code scannen, um zusätzliche Informationen zum Produkt zu erhalten.

    In Zukunft ist geplant, das neue Energielabel schrittweise auf weitere Produktkategorien auszudehnen, um ein einheitliches System für die Energiekennzeichnung in der EU zu schaffen.

  • A1-Bescheinigung bei Dienstreise ins EU-ausland

    A1-Bescheinigung bei Dienstreise ins EU-ausland

    A1-Bescheinigung: Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter eine Dienstreise ins EU-Ausland antreten, sollten Sie eine „A1-Bescheinigung“ mit sich führen. Damit weisen Sie gegenüber den ausländischen Zollbeamten nach, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind. Besonders streng wird das Vorliegen der Bescheinigung nach Recherchen von PBP derzeit in Frankreich, Österreich und der Schweiz geprüft. Strafen (= Bußgelder) drohen selbst, wenn Sie sich nur kurz im Ausland beruflich aufhalten und keine A1-Bescheinigung haben. Beantragen Sie diese deshalb möglichst rechtzeitig.

    (mehr …)
  • Whistleblower-Richtlinie:Schutz für Whistleblower in der EU beschlossen

    Whistleblower-Richtlinie:Schutz für Whistleblower in der EU beschlossen

    Whistleblower-Richtlinie: Nach einer Einigung im März 2019 hat der Rat neue Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern förmlich verabschiedet. Diese neuen EU-Regeln garantieren Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, künftig EU-weit einheitliche Standards für ihren Schutz. Mit diesen werden öffentliche und private Organisationen als auch Behörden dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten, sodass Hinweisgeber Verstöße gegen das EU-Recht möglichst gefahrlos melden können.

    Hinweis: Beachten Sie bitte, dass wir zum Thema Geschäftsgeheimnisschutz oder Whistleblowing nur für Unternehmen tätig sind und Mandate von Arbeitnehmern nicht übernehmen (ausgenommen Strafverteidigungen!)

    (mehr …)
  • E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen benötigen keine Baugenehmigung

    E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen benötigen keine Baugenehmigung

    Ladesäulen für Elektrofahrzeuge dürfen von der Gemeinde als Straßenbaulastträger auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufgestellt werden.

    Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (8 CE 18.1071) in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden. Der Antragsteller hatte sich dagegen gewendet, dass die Landeshauptstadt München zwei E-Ladesäulen errichtet hatte. Durch die vier Ladepunkte der Säulen konnen vor seinem Wohnhaus vier Parkplätze nur noch zum Aufladen von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Sie stehen daher nicht mehr als allgemeine Parkflächen zur Verfügung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag auf Erlass eines Baustopps abgelehnt. 

    (mehr …)
  • PKW-EnVKV: Youtube-Werbefilm zu PKW muss Angaben zu CO2-Emissionen beinhalten

    Der Bundesgerichtshof (I ZR 117/15) hat klargestellt, dass wenn auf einem Youtube-Werbekanal mit einem abrufbaren Video für neue Personenkraftwagen geworben wird, hier Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der beworbenen Modelle zu machen sind:

    Das Berufungsgericht ist zutreffend und von der Revision unangegriffen davon ausgegangen, dass es sich bei dem YouTube-Kanal der Beklagten um Werbematerial im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 Pkw-EnVKV handelt. Nach § 2 Nr. 11 Pkw-EnVKV ist Werbematerial jede Form von Informationen, die für die Vermarktung und Werbung für Verkauf und Leasing neuer Personenkraftwagen in der Öffentlichkeit verwendet werden; dies umfasst auch Texte und Bilder auf Internetseiten. Ersichtlich werden Texte und Bilder auf Internetseiten lediglich beispielhaft genannt, so dass der Begriff des Werbematerials auch im Internet abrufbare Videos umfasst (…)

    Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 Pkw-EnVKV sind Hörfunkdienste und audiovisuelle Mediendienste im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU von der Pflicht ausgenommen, den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen anzugeben (…) Der Werbevideokanal der Beklagten auf YouTube stellt jedenfalls deshalb keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a Ziffer i der Richtlinie 2010/13/EU dar, weil er schon aufgrund seines Werbezwecks vom Geltungsbereich dieser Vorschrift ausgeschlossen ist (…)

  • Angabe der Energieeffizienzklasse bei Energieverbrauchskennzeichnung im Internet

    Der Bundesgerichtshof hat in nunmehr zwei Entscheidungen (BGH, I ZR 159/16 und I ZR 181/14) klar gestellt, dass die Energieverbrauchskennzeichnung in einem Internetshop nicht direkt bei der Anzeige des Produkts erfolgen muss sondern via Link auf eine separate Informationsseite erfüllt werden kann:

    Die Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Fernsehgerätemodells muss (…) nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angegeben werden. Vielmehr genügt es grundsätzlich, wenn die Energieeffizienzklasse auf einer Internetseite angegeben wird, die sich nach Anklicken eines Links öffnet, der in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht ist und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen ist. (…) Entgegen der Ansicht der Revision muss die Energieeffizienzklasse eines Fernsehgerätemodells aber nicht auf derselben Internetseite wie die Werbung angegeben werden, um diesen Zweck zu erreichen. Vielmehr kann dieser Zweck auch dadurch erreicht werden, dass die Energieeffizienzklasse auf einer Internetseite angegeben wird, die sich nach dem Anklicken eines Links öffnet, der sich auf derselben Internetseite wie das beworbene Fernsehgerät befindet (aA LG Köln, MMR 2014, 393, 394; Schneidewind, MMR 2014, 395, 396 f.). Jedenfalls genügt es insoweit, wenn dieser Link in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht ist und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen ist (vgl. Wüstenberg, WRP 2015, 832, 842 f.). – BGH, I ZR 181/14

    Allerdings muss man darauf achten, wie der Link bezeichnet ist, denn es muss sich aus der Linkbezeichnung ergeben, welche Daten dahinter zu erwarten sind, denn mit dem BGH muss ein Link, mit dem auf die Angabe der Energieeffizienzklasse auf einer anderen Internetseite verwiesen wird, nicht nur räumlich in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht, sondern auch inhaltlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Effizienzklasse zu erkennen sein:

    • Der Link ist auf derselben Internetseite unmittelbar unterhalb der preisbezogenen Werbung angebracht und durch die Bezeichnung „Details zur Energieeffizienz“ eindeutig als elektronischer Verweis auf nähere Angaben zur Energieeffizienz zu erkennen. – BGH, I ZR 181/14
    • Dem zuletzt genannten Erfordernis entspricht der von der Beklagten gesetzte Link nicht. Seine nur allgemeine Bezeichnung „Mehr zum Artikel“ führt dem Verbraucher nicht vor Augen, dass er an der betreffenden Stelle Informati- onen zur Energieeffizienzklasse findet, die für die Bewertung des Geräts in wirt- schaftlicher und umweltmäßiger Hinsicht von erheblicher Bedeutung sind. – BGH, I ZR 159/16
  • Gesetzgebung: Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen

    Am 16.12.2015 wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) verkündet, mit der das „Heizungs-Label“ eingeführt wird. Es geht hierbei um das Effizienz-Etikett, das man bereits von vielen Produkten kennt:

    Bildschirmfoto 2015-12-19 um 07.12.17

    Ein solches Etikett soll in Zukunft auf allen vorhandenen Heizungen vorgenommen werden. Die Etikettierung nehmen der Schornsteinfeger oder entsprechend qualifizierte Betriebe vor, wobei es einen Zeitrahmen gibt. Im Jahr 2016 sollen Anlagen bis 1986 ausgezeichnet werden, 2017 dann alle bis 1991 usw. Kosten entstehen dabei nicht (§19), derjenige der das Etikett anbringt erhält vom Ministerium eine Aufwandsentschädigung. Dabei hatte man wohl auch Sorge vor Missbrauch: Schornsteinfegern ist es nach Anbringen des Etiketts für 6 Monate verboten, mit dem betroffenen Eigentümer auch nur Gespräche über den Verkauf einer neuen Heizanlage zu führen (§17 Abs.2).  Gleichwohl ist es keine Wahl: Das Etikett ist zwingend anzubringen, der Eigentümer hat dies ausdrücklich zu dulden.

    Links dazu:

  • EnVKV: Keine Kennzeichnungspflicht für verpackte Elektrogeräte

    Die Kennzeichnungspflicht der EnVKV sößt dort an ihre Grenze, wo das Elektrogerät noch verpackt ist und gar nicht zu erkennen ist, so das Oberlandesgericht Hamm (4 U 165/14):

    Befinden sich im Verkaufslokal eines Händlers energieverbrauchsrelevante Produkte (hier: Haushaltselektrogeräte) in einer undurchsichtigen Verpackung (hier: Kartonverpackung), sind diese Produkte nicht „ausgestellt“ im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 EnVKV.

    Die Entscheidung verdeutlich wieder einmal, in welche Richtung sich der Wettbewerbsschutz entwickelt hat – das Gericht hat vollkommen zu Recht entschieden, wobei schon nicht zu erkennen ist, warum hier überhaupt Verbraucherinteressen bei vollverpackten Geräten berührt sein sollten. In diesem Bereich gilt allerdings natürlich, dass bei der Bewerbung von Geräten die EnVKV zu berücksichtigen ist.
    (mehr …)

  • Wettbewerbsrecht: Werberechtliche Pflichten bei einem Youtube-Werbefilm (hier: PKW-EnVKV)

    Auch in Youtube-Werbefilmchen hat man Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beachten – so möchte ich in Kürze und verallgemeinert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (6 U 177/14) zusammenfassen. Konkret geht es um Pflichtangaben entsprechend der PKW-EnVKV, die bei der Bewerbung von Automodellen – etwa zum CO2-Ausstoss – gemacht werden müssen. Dabei gibt es diverse Punkte, die eine Rolle gespielt haben.
    (mehr …)

  • PKW-EnVKV: Zum Begriff des „Modell“ im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV

    Der Bundesgerichtshof (I ZR 119/13) konnte sich zur Frage äußern, wann Werbung für ein Modell im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV anzunehmen ist. Dies ist mit dem BGH der Fall der Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Damit wurde die Anwendbarkeit der PKW-EnVKV durchaus etwas praxisnäher ausgestaltet.
    (mehr …)

  • Abmahnung von Autoverkäufern

    Abmahnungen von Autohändlern und Autoverkäufern sind seit geraumer Zeit sehr verbreitet und „beliebt“. Hintergrund ist, dass sich mehrere ganz wesentliche Angriffsszenarien für Abmahnungen gegenüber Autoverkäufern bieten:

    Beachten Sie dazu bei uns: Beiträge rund um die PKW-EnVKV