Wer am Flughafen sein Gepäck unbeaufsichtigt lässt und es sodann gestohlen wird, der bleibt auf einem ordentlichen Teil der Kosten sitzen. Das LG Hannover (13 O 153/08) stellte diesbezüglich fest, dass ein Abzug von 40% hinzunehmen ist, wenn jemand sein Kamerazubehör ohne Blickkontakt am Flughafenschalter abstellt und es infolge dessen gestohlen wird. Allerdings waren es…WeiterlesenGepäck im Auge behalten!
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