Identitätsdienstahl: Beim Identitätsdiebstahl geht es darum, Zugang zu verschiedenen Arten von Accounts oder zahlungsrelevante Informationen eines Internetnutzers zu erlangen, um dann diese Daten zu Missbrauchen. In schweren Fällen wird im Namen des Opfers nach außen hin umfangreich gehandelt, viele Fälle sind lediglich darauf ausgelegt, an Zahlungsdaten zu gelangen um diese Zahlungsmittel sodann für eigene Zwecke zu missbrauchen. In umfangreichen Fällen dagegen werden Opfer massiv in Misskredit gebracht, etwa durch eine falsche Darstellung der Persönlichkeit oder auch massenhaft abgeschlossene Verträge.
Kategorie: Cybercrime-Glossar
Glossar zu IT-Strafrecht und Cybercrime – eine Ansammlung bewusst kurzer Stichworte zum Internet-Strafrecht
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Ransomware
Ransomware ist zumindest seit den Jahren 2015/2016 ein massiv gestiegenes Problemfeld. In diesem Beitrag gibt es Hinweisen zur Vorbereitung auf Ransomware-Befall und zum Umgang mit durch Ransomware erfolgte Verschlüsselung.
Was ist Ransomware
Es gibt zwei Arten von Ransomware:
- Ransomware, die keine Verschlüsselung der Festplatte durchführt, sondern durch eine Manipulation lediglich den Zugriff auf das System versperrt.
- Krypto-Ransomware, die die Daten auf den infizierten Endsyste- men und aktuell auch mittels Netzwerk verbundenen Systemen (Server, Dateiablagen etc.) tatsächlich verschlüsselt.
Als Ransomware werden heute üblicher Weise diejenigen Schadprogramme bezeichnet, die Daten oder ganze Systeme verschlüsseln und den Zugriff darauf verhindern. Zur Freigabe wird die Zahlung eines Lösegeldes (auf englisch: „ransom“) gefordert. Es geht also im Kern um eine Kombination aus Datenveränderung/Datenunterdrückung und digitaler Erpressung. Eine Variante hiervon ist Ransomware, die zwar nicht verschlüsselt aber durch sonstige Manipulation – etwa des Dateisystems – den Zugriff auf Daten verhindert.
IT-Sicherheitsrecht & Sicherheitsvorfall
Wir bieten für Unternehmen (nicht für Privatpersonen!) juristische Beratung bei einem Sicherheitsvorfall sowie im IT-Sicherheitsrecht: rund um Verträge, Haftung und Compliance wird Hilfe in der Cybersecurity von jemandem geboten, der es kann – IT-Fachanwalt und Strafverteidiger Jens Ferner bringt sein Fachwissen mit dem Hintergrund des Softwareentwicklers und Verteidigers von Hackern in Unternehmen ein!
Wie schützt man sich vor Ransomware
Ransomware kann sich ideal verbreiten durch kontaminierte Dateianhänge an Mails und sorglose Internetnutzer. Gegen Ransomware hilft aus meiner Sicht am besten eine präventive Tätigkeit: Rotierende Backups, ein durchdachtes IT-Sicherheitskonzept und geschulte Mitarbeiter.

Sollte der Fall der Fälle eingetreten sein ist ein allgemeiner Rat, nicht auf Forderungen von Erpressern einzugehen; jedenfalls aber lohnt es sich, dauerhaft die folgenden Entwicklungen im Blick zu haben, die notwendigen Masterschlüssel für eine Entschlüsselung werden nicht selten im Nachhinein (irgendwann) bekannt. Die üblichen Schritte zur Vorbereitung auf einen Ransomware-Angriff sind:
- Bewahren Sie immer eine Kopie Ihrer wichtigsten Dateien an einem anderen Ort auf: in der Cloud, auf einem anderen Laufwerk offline, auf einem Memory Stick oder auf einem anderen Computer.
- Verwenden Sie zuverlässige und aktuelle Antiviren-Software.
- Laden Sie keine Programme von verdächtigen Quellen herunter.
- Öffnen Sie keine Anhänge in E-Mails von unbekannten Absendern, auch wenn sie wichtig und glaubwürdig aussehen.
- Und wenn Sie ein Opfer sind, zahlen Sie nicht das Lösegeld!
Ransomware ist eine Pest und jeder Mitarbeiter samt eigenem PC ein potentielles Einfallstor. Neben dem Erarbeiten einer effektiven Abwehrstrategie sollte in jedem Fall auch die Vorbereitung des „Falls der Fälle“ zum eigenen Repertoire gehören.

Jens Ferner
Fachanwalt für IT-RechtRansomware ist kein kurzlebiger Trend
Ransomware ist Profitorientiert und die Opfer sind geneigt zu zahlen, wie Statistiken immer wieder zeigen – das macht es zu einem äusserst profitablen Geschäft und es ist abzusehen, dass hier nicht kurzlebigkeit sondern vielmehr ein Nachhaltiger Geschäftszweig im Raum steht.

Was rät das BSI zur Ransomware?
Das BSI rät davon ab, auf die Lösegeldforderungen einzugehen, da die Dateien oder Programme auch nach Bezahlen der geforderten Geldsumme in vielen Fällen nicht entschlüsselt werden. Stattdessen sollten Betroffene den Bildschirm mitsamt der Erpressungsnachricht fotografieren und Anzeige erstatten.
Die auf dem Desktop-Rechner, Netzlaufwerk oder Mobilgerät gespeicherten Daten sind in der Regel für den Nutzer nicht mehr zugänglich. Zuvor manuell oder mithilfe einer Backup-Software erstellte Sicherungskopien sind meist die einzige Möglichkeit, die Dateien wiederherzustellen. Grundsätzlich sollten verfügbare Sicherheitsupdates für das Betriebssystem und verwendete Programme unmittelbar installiert werden, damit Angreifer bekannte Sicherheitslücken nicht ausnutzen und Ransomware auf den Rechner aufspielen können. Darüber hinaus sollte man E-Mails sowie darin enthaltene Links oder Dateianhänge nicht unbedacht öffnen.

Wie kann man Ransomware entfernen?
Ruhig bleiben, nicht panisch werden, den Rechner nicht ausschalten oder neu starten. Es gibt zwei Dinge die Sie tun können:
Versuchen Sie die Schadsoftware zu identifizieren, am besten mit Hilfe von ID-Ransomware, wo Sie mit Hilfe von Dateien oder der Erpressungsmail den Angreifer identifizieren und eventuell vorhandene Entschlüsselungstools sofort einsetzen können:

Ansicht der Webseite ID-Ransomware Im Übrigen nehmen Sie sich die Zeit und lesen diesen Beitrag bei Heise – machen Sie langsam, ohne Hektik. Beachten Sie darüber hinaus das Angebot „NoMoreRansom.org„. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft, die Opfern von Lösegeldforderungen hilft, ihre verschlüsselten Daten wiederzuerlangen, ohne dass diese den Lösegeldbetrag an Cyberkriminelle zahlen müssen. Die Plattform No More Ransom“, feierte im Juli 2020 sein vierjähriges Jubiläum feiert, und hat nach eigenen Angaben seit seiner Einführung über 4,2 Millionen Besucher aus 188 Ländern registriert und verhindert, dass geschätzte 632 Millionen Dollar an Lösegeldforderungen in die Taschen von Kriminellen gelangten.

Computerstrafrecht
Bis heute gibt es keine sauberen Begrifflichkeiten, ganz früher gab es mal das Computerstrafrecht als Schlagwort, später dann Internetstrafrecht und danach IT-Strafrecht. Jedenfalls nach meinem Eindruck hat sich heute für alle digitalen Straftaten zunehmen der englische Begriff „Cybercrime“ durchgesetzt.
Dazu auch: Cybercrime
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