Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Kategorie: Cybercrime-Glossar

Glossar zu IT-Strafrecht und Cybercrime – eine Ansammlung bewusst kurzer Stichworte zum Internet-Strafrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Romance-Scamming

    Romance-Scamming

    Beim Romance-Scamming (auch „Romantik Betrug“ oder „Love Scamming“) geht es darum, dass jemand – regelmäßig unter Vortäuschung einer erfundenen Identität – über eine soziale Plattform Kontakt herstellt und sich in den Alltag seines Opfers einbringt. Er oder Sie spielt Gefühle vor, macht sich unverzichtbar und schafft all dies, ohne dass es zu echten Treffen kommt. Am Ende wird dann unter vorgeschobenen Gründen, etwa einer plötzlichen Ausreise, eines Notfalls etc., um einen Geldbetrag oder Hilfestellung gebeten. Neben der Zahlung von Geldbeträgen habe ich hier etwa in Fällen helfen müssen, in denen gutgläubige Opfer Warenlieferungen angenommen und dann ins Ausland weitergeliefert haben.

    Infografik des BKA zum Romantik-Betrug

    Dazu auch:

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  • Stalking und Cyberstalking

    Die „Nachstellung“ ist in §238 StGB unter Strafe gestellt und im allgemeinen als Stalking – manchmal wenn es nur um digitale Varianten geht auch Cyberstalking – genannt. Im Kern geht es hierbei um das fortwährende Belästigen und Verfolgen von Personen, ggfs. (nur) im virtuellen Raum, besonders gerne in Form von Nachrichten und Telefonanrufen. Die betreffende Person wird geradezu terrorisiert und es kann sich steigern bis hin zu körperlicher Gewalt. 

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  • Betrug beim Online-Shopping

    Betrug beim Verkauf im Internet ist relativ leicht möglich – gleich ob über eine Plattform wie eBay oder Amazon oder durch einen schnell ins Netz gestellten Online-Shop: Durch besonders günstige Angebote wird versucht, den Betroffenen Geld im Zuge einer Vorabzahlung abzuknöpfen. Geliefert wird dann irgendein Schrott – oder auch einfach gar nichts.

    Als Betroffener hat man natürlich Rechte und kann sich wehren – insbesondere sein Geld zurück verlangen. Doch hier gilt oft, dass man auf seinen Kosten sitzen bleibt.

    Infografik des BKA zum Betrug beim Online-Shopping
  • Cybercrime as a Service

    Cybercrime as a Service

    Unter dem Begriff „Cybercrime as a Service“ wird das Angebot von Dienstleistungen zur Begehung von digitalen Straftaten gefasst. Zu solchen Dienstleistungen gehört insbesondere:

    • Die Fertigung individueller Malware inklusive Ransomware, gerne basierend auf bestehenden Bausätzen;
    • das Verteilen lassen von Malware inklusive „Infection on Demand“
    • die Möglichkeit der Anmietung von Botnetzen
    • das Durchführen lassen von DDoS-Attacken;
    • das Durchführen von Datendiebstahls-Szenarien oder gleich der Verkauf/Ankauf erlangter sensibler Daten;
    • die Vermittlung von Finanz- oder Warenagenten;
    • hochprofessionalisierte Anonymisierungs- und Hostingdienste zum Verschleiern eigener Identität (was nicht zwingend illegal sein muss!);
    • die Nutzung von Dropzones um illegal erlangte physische Waren auch zustellen zu lassen.
  • Digitaler Schwarzmarkt

    Digitaler Schwarzmarkt

    Der Digitale Schwarzmarkt oder auch „Underground Economy“ ist nur eine digitale Variante eines kriminellen Marktplatzes, der häufig aber nicht zwingend im Darknet beheimatet ist. Neben dem Verkauf von klassischen Waren wie Waffen oder Drogen werden dort auch digitale Güter (gestohlene Identitäten oder Zahlungsmittel, Software) und Dienstleistungen („Cybercrime as a Service“) angeboten. Kinderpornographie ist regelmässig auf solchen Plattformen ausdrücklich verboten und wird daher in einschlägigen Handelsplätzen vertrieben, die vom Oberbegriff „Digitaler Schwarzmarkt“ nicht mehr erfasst sind.

    Dazu auch: Kauf illegaler Waren im Darknet

  • Advanced Persistent Threat – APT

    Der Advanced Persistent Threat („APT-Angriff“) ist ein Oberbegriff für Angriffe, bei denen das langfristige Infiltrieren einer IT-Infrastruktur angestrebt ist. Die Angreifer investieren sehr viel Energie und Aufwand und beabsichtigen eben nicht ein kurzfristiges Ziel, sondern die andauernde Infiltration und hierbei auch das Ausdehnen des Beherrschend bis in tiefste Strukturen der IT-Infrastruktur des Angegriffenen.

    Kennzeichnend für APT-Angriffe ist, dass sie sowohl zur Spionage, das heißt zum Ausspähen von Daten, als auch zur Sabotage, also zum Stören von Abläufen, genutzt werden. Das BKA stellt zum Bereich der Cyberspionage Folgendes in seinem Bundeslagebild 2018 fest:

    • Cyber-Angriffe gegen Deutschland haben sich als eine wichtige Methode der Informationsgewinnung für ausländische Nachrichtendienste etabliert.
    • Weltweit werden bei Cyberspionage-Angriffen immer wieder dynamisch gestaltete Serverinfrastrukturen sowie hoch professionelle und einer steten Weiterentwicklung unterliegende Schadsoftwarekomponenten verwendet.
    • Hauptangriffsvektor ist der Versand von „Spear-Phishing-E-Mails“, sowohl mit maliziösen Links als auch mit Schadanhang, mittels derer die Systeme der Geschädigten infiziert werden. Den Cyberspionage-Angriffen gehen in der Regel professionelle Abklärungen der Zielpersonen voraus. Dies geschieht nicht nur durch gezielte Auf- klärung im Internet und in Sozialen Medien, sondern auch durch klassische Spionage in Form von Fernmeldeaufklärung und den Einsatz von Agenten.
    • Veröffentlichungen zahlreicher IT-Sicherheitsunternehmen weisen regelmäßig auch auf eine Betroffenheit Deutschlands bei Cyberspionage-Angriffen hin. Eine konkrete und tatsächlich belastbare Attribution ist bei diesen staatlich/nachrichtendienstlich gesteuerten Angriffen nur schwer möglich.
    • Es ist von einer hohen Dunkelziffer durch nicht erkannte bzw. nicht angezeigte Angriffe auszugehen.
  • CEO-Fraud – CEO-Betrug

    CEO-Fraud – CEO-Betrug

    Beim CEO-Fraud (CEO-Betrug) geht es um eine Variation des Social-Engineerings: Hier versuchen Täter, zielgerichtet entscheidungsbefugte Personen in einem Unternehmen zu manipulieren, insbesondere mit dem Ziel dass diese hohe Geldbeträge ins Ausland überweisen. Man besorgt sich vorher umfangreiche und umfassende Informationen über das Unternehmen, um die Vorspiegelung geschickt wirken zu lassen, am Erfolg versprechendsten sind Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern. Mir sind aber auch Fälle in kleinen Unternehmen bekannt, in denen dann angeblich veränderte Zahlungsmodalitäten eines Geschäftspartners unter psychischem Druck am Ende zu Zahlungen führten.

    Grundsätzlich gilt: Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollen vor Veranlassung der Zahlung Kontrollen greifen. So sollten Sie eine mit Zahlungsanweisungen eingegangene E-Mail genau auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise prüfen. Wichtiger wäre es aus meiner Sicht, bei plötzlich geänderten Zahlungsmodalitäten (wie insbesondere bei geänderten Bankverbindungen) die Zahlungsaufforderung beim vermeintlichen Auftraggeber durch einen Rückruf oder eine schriftliche Rückfrage (nicht per Antwort auf die Mail!) zu kontrollieren.

    Infografik des BKA zum CEO-Fraud

    Dazu auch: Beitrag bei Haufe zum CEO-Fraud

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  • Sexting

    Sexting an sich ist nicht per se strafbar, aber inzwischen ein gefestiger Begriff, zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“. Es geht darum, dass man von sich selber erotische oder Nacktbilder versendet, damit aber eben die Kontrolle über diese Bilder aus der Hand gibt, die danach durch den Empfänger weiter verbreitet werden können. Bei einem Foto von einem unter 18jährigen steht hier automatisch bei einem älteren Empfänger eine Straftat im Raum, im Übrigen können betroffene sich heute zielgerichtet gegen ungenehmigte Verbreitung wehren.

    Dazu auch:

  • Cybergrooming

    Was ist Cybergrooming: Das Cybergrooming bezeichnet die Kontaktaufnahme erwachsener Täter zu Kindern oder Jugendlichen mittels Internet zur zielgerichteten Anbahnung sexueller Handlungen, etwa über einen Chat oder mittels Messenger. Cybergrooming ist in Deutschland inzwischen als eigene Handlungsform unter Strafe gestellt: Entsprechend §176 StGB werden Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Zu den Tatbeständen zählen:

    • sexuelle Handlungen vor einem Kind vorzunehmen,
    • ein Kind dazu zu bestimmen, dass es sexuelle Handlungen vornimmt,
    • auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Inhalte oder durch entsprechendes Reden einzuwirken,
    • auf ein Kind schriftlich einzuwirken, um es dazu zu bringen, dass es sexuelle Handlungen an oder vor dem Täter vornimmt oder von dem Täter an sich vornehmen lässt.

    Die Vorgehensweise ist dabei so, dass Kinder regelmäßig kontaktiert werden unter Vorspiegelung falscher Umstände; insbesondere behaupten derartige Täter oft, dass sie selber jünger seien, etwa dass sie selber noch Kinder seien. Wer Opfer von Cybergrooming wurde kann sich wehren, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich – Eltern können insoweit Ihre Kinder vor Kontaktaufnahmen schützen.

    Das LKA NRW weist im Lagebild 2018 darauf hin, dass der Erstkontakt mit Pornographie im Durchschnitt im Alter von 12,7 Jahren und zu 70 Prozent online stattfand. Mehrheitlich erfolgte der Erstkontakt zu Hause, zu rund 40 Prozent im Beisein von Freunden. Zu einer Aufarbeitung des Gesehenen z. B. mit Eltern oder Lehrern kam es regelmäßig nicht.

  • Distributed Denial of Service – DDoS

    Ein Distributed Denial of Service (DDoS) Angriff ist sehr allgemein gesprochen dann anzunehmen, wenn durch eine Vielzahl böswillig erzeugter Anfragen ein System nach außen hin nicht mehr erreichbar ist. Es geht also darum, durch massenhafte Last eine Infrastruktur außer Betrieb zu setzen. Es gibt dabei drei Hauptangriffspunkte:

    • Internetzugang
    • Betriebssystem
    • Dienste

    Dazu auch: Strafbarkeit von DDOS-Angriffen

    So kann etwa durch massenhafte Anfrage, etwa über ein Botnetz, erreicht werden, dass der Webserver-Dienst überlastet wird weil er die vielfachen Anfragen nicht mehr bewältigen kann. Laut BKA fand im Jahr 2018 jeder dritte DDoS-Angriff über widerrechtlich genutzte Cloud-Server statt, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um ca. 80 % darstellt.

    Die Cloud-Server wurden dabei entweder direkt gehackt oder z. B. unter falschen Namen und mit gestohlenen Kreditkartendaten angemietet. Dabei ist zu beachten, dass Immer zielgerichteter DDOS-Angriffe eingesetzt werden, etwa gegen Online-Shops an bestimmten Umsatzstarken Tagen. Hervorzuheben sind dabei Multivektor-Angriffe (mehrere synchron ablaufende Angriffe unterschiedlicher Art) und Level-7-Angriffe; letzteres bezieht sich auf den Aufbau des sog. OSI-Modells in dem die 7. Schicht die Anwendungsschicht ist. Zu den Varianten gehören:

    Syn Flooding

    Wenn in TCP/IP basierten Netzen eine Verbindung aufgebaut wird, wo ein sogenannter „Handshake“ durchgeführt: Hierbei findet ein Austausch von SYN– und ACK -Datenpakete statt. Bei einem SYN-Flooding-Angriff werden an ein System nun SYN-Pakete geschickt, die anstatt der (korrekten) eigenen Absenderadresse eine gefälschte im Internet erreichbare IP-Adresse tragen. Das attackierte System versucht nun protokollgerecht auf die SYN-Pakete mit SYN-ACK-Paketen zu antworten. Da die Absenderadresse des ersten Paketes jedoch gefälscht war, kann das System unter dieser Adresse nicht den Computer erreichen, der eine Verbindung zu ihm aufbauen wollte und es dauert, bis die Verbindungsversuche des angegriffenen Systems aufgegeben werden. Mit einer Masser gefälschter SYN-Pakete, sollen dann die Verbindungskäpazitäten des angegriffenen Systems aufgezehrt werden.

    Mailbombing

    Beim „Mailbombing“ wird entweder eine enorm umfangreiche Nachricht in Form einer E-Mail an die Zieladresse geschickt oder die Zieladresse wird mit einer erheblichen Anzahl von Nachrichten bombardiert, so dass der Mail-Accounts zumindest faktisch nicht mehr nutzbar ist oder der Mail-Server sogar langsamer wird. In besonders krassen Fällen oder schlecht gepflegten Systemen bricht der Mailserver auch vollständig zusammen.

    Ping-Flooding

    Durch das „Ping Flooding“ wird ein Zielrechner mit einer gewaltigen Menge von Pings bombadiert, so dass er ausschliesslich mit der Antwort auf Pings beschäftigt ist. Abhängig von Art und Größe der Pings pro Sekunde, kann dies bei Rechnern mit älteren Betriebssystemen zu einem Systemabsturz führen. So oder so führt das Ping Flooding zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des angegriffenen Rechners und vor allem des Netzwerkes, in dem sich dieser Rechner befindet.

  • Botnet

    Botnet

    Ein Bot ist ein Programm, das aus der Ferne auf einem Computersystem betrieben wird und dieses steuert. Bei einem Botnet geht es darum, dass ein Dritter (zahlreiche) verschiedene Systeme kontrolliert und zu einem Netzwerk verbinden kann, dass er für eigene (böswillige) Zwecke nutzen kann. So können zahlreiche beherrschte System für einen Distributed Denial of Service (DDoS) Angriff genutzt werden, aber auch um massenhaft Mails zu versenden, etwa als verteiltes Netzwerk für einen SPAM-Versand. Ein Botnetz entsteht also, wenn zahlreiche solcher infizierten Systeme – oft Tausende – miteinander verbunden und aus der Ferne gesteuert werden, um bestimmte Aufgaben auszuführen.

    Nicht immer geht es dabei alleine um Computer oder Server, auch Router oder sonstige Systeme mit Internetzugang wie Uhren oder Kühlschränke („Internet of Things“) können dabei eine Rolle spielen.

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  • Digitale Erpressung

    Die digitale Erpressung ist nur ein technisierter Begriff, der strafrechtlich auf eine hergebrachte Erpressung entsprechend §253 StGB hinaus läuft. Typisch ist hierbei der Einsatz von Ransomware um Benutzer blockierter Systeme zur Zahlung von Geld zu verleiten. Da die Erpressung in einem besonders schweren Fall bereits mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, etwa bei gewerbsmäßiger Begehung, bewehrt ist, sollte dieses Verhalten nicht unterschätzt werden.

    Eine besondere Form der digitalen Erpressung ist Sextorsion, wo jemand mit seinen eigenen Nacktaufnahmen erpresst wird. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem Pornomail-Scam, wo zwar behauptet wird man habe Aufnahmen, diese aber tatsächlich nicht hat.

  • Social Engineering

    Social Engineering

    Was ist Social Engineering? Moderne Angriffe laufen nur teilweise technisch, Erfolg versprechender sind regelmäßig Ansätze im Bereich des Social Engineering. Hierbei geht es darum, sich nicht auf das System sondern einen Nutzer zu konzentrieren und den Nutzer durch soziale Verhaltensweisen dazu zu bringen, gewollt oder ungewollt, zumindest Hinweise auf Informationen etwa zu einem Login zu geben.

    Man installiert also nicht etwa nur einen Keylogger der Benutzereingaben abfängt, sondern täuscht etwa vor ein Mitarbeiter eines Supports zu sein um auf diesem Wege dann Login-Informationen abzufragen. Eine Variante hiervon ist der CEO-Fraud.

    Hinweis: Ein Weg zum Umgang mit dieser Problematik sollt ein jedem Fall sein, die Mitarbeiter mit Social Media Guidelines zu unterstützen. Weiterhin sollten Sie andenken, die Nutzung des Internets in Ihrem Betrieb mit klaren Nutzungsregeln zu versehen, insbesondere was die private Nutzung des Internets im Betrieb angeht.

  • Schadsoftware – Malware

    Ganz allgemein ausgedrückt ist von Schadsoftware (Schadprogramm oder auch Malware dann die Rede, wenn es um Computerprogramme geht, die mit der (primören) Zielrichtung entwickelt wurden, um schädliche oder zumindest unerwünschte Funktionen auf einem System auszuführen. Die Verbreitung und der Einsatz von Schadprogrammen auf Systemen der Geschädigten ist laut Bundeskriminalamt die wesentliche Basis für die Begehung von Cybercrime.

    Die häufigsten Verbreitungswege von Schadprogrammen sind wohl Anhänge in Spam-Mails sowie die vom Anwender unbemerkte Infektion beim Besuch von präparierten Webseiten (Drive-by-Infection). Die Verbreitung von Schadsoftware erfolgt zunehmend wurmartig.

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  • Phishing & Vishing

    Was ist Phishing – Rechtsanwalt Jens Ferner zum Phishing: Das klassische Phishing ist bis heute verbreitet, hat aber durchaus an praktischer Relevanz nachgelassen. Unter „Phishing“ werden Versuche gefasst durch nachgeahmte Darstellungen wie etwa gefälschte Webseiten, Mails oder Kurznachrichten an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen um damit einen Identitätsdiebstahl zu begehen.

    Beliebt ist es, in Mails auf gefälschte Bank-Webseiten zu verleiten – hier sind dann nachgemachte Formulare zu finden, in die man seine persönlichen Daten eingeben soll, die dann aber von Dritten eingestellt wurden – durch gefälschte E-Mails wird man auf solche Formulare geleitet und unter einem Vorwand wie einem Sicherheitsvorfall zur Eingabe persönlicher Daten wie Login-Informationen bewegt.

    Infografik des BKA zu gefälschten Bank-Webseiten
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