Doxing: Unter Doxing wird das digitale Zusammentragen und anschließende Veröffentlichen personenbezogener Daten verbunden das mit bösartigen Absichten gegenüber den Betroffenen verbunden ist. Der Ausdruck „Doxing“ ist ein Kunswort ausgehend von der Abkürzung für “document (docs) tracing”.
Kategorie: Cybercrime-Glossar
Glossar zu IT-Strafrecht und Cybercrime – eine Ansammlung bewusst kurzer Stichworte zum Internet-Strafrecht
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Deep Web
Das Deepweb kann, so wie das Clearnet, ohne besondere technische Hilfsmittel unter Nutzung eines Browsers genutzt werden. Allerdings versteht man hierunter Webangebote, deren Inhalte nicht durch Suchmaschinen auffindbar sind, weil z. B. Webseiten
nicht indexiert oder in Suchmaschinen verlinkt wurden – oder weil sie nicht für den Gebrauch von jedermann gedacht sind. Neben einer verhinderten Indexierung ist daran zu denken, dass etwa der Aufruf einer Webseite nur nach Eingabe eines Passwortes möglich ist und somit die Webseite nicht allgemein zugänglich ist. Das Deep Web ist nicht mit dem Darknet zu verwechseln und insbesondere nicht das Gleiche!Dazu auch:
[darknet]

Clearnet
Das „Clearnet“ ist die Sammelbezeichnung für den allgemein „bekannten” Teil des Internets. Dieser Teil ist für jedermann zugänglich, bedienbar mit normalen Browserprogrammen und mittels Suchmaschinen durchsuchbar. Das Clearnet ist also einfach ausgedrückt der Teil des Internets, den man normalerweise meint wenn man von „dem Internet“ spricht und den man mit normalen Browsern (ohne technische Hilfsmittel) nutzt.
Das Clearnet ist also das Gegenstück zu Darknet und Deepweb, wobei nicht zu verkennen ist, dass selbstverständlich auch hier illegale Inhalte vorhanden sind, z. B. Delikte politisch motivierter Kriminalität, Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verbreitung von Kinderpornografie, Seiten der „Underground Economy“.
Dazu auch:
[darknet]
Sextortion
Sextortion ist ein perfides Vorgehen mit massivem Druck: Hier verschafft sich der Täter Videoaufnahmen, die Betroffene bei sexuellen Handlungen zeigen. Dabei läuft es regelmässig über eine „Anbahnungsphase“, in welcher der Täter zunächst in sozialen Netzwerken mit seinem späteren Opfer Kontakt aufbaut. Es präsentiert sich auf digitalen Plattformen als attraktives Gegenüber, macht seinem Opfer Komplimente und baut so eine Vertrauensbeziehung auf.
Irgendwann kommt dann der Vorschlag, in einen Videochat zu wechseln wo dann nach kurzer Zeit dazu aufgefordert wird, sich vor der Kamera zu entblößen oder an sich selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen. Um die Hemmschwelle zu senken, zeigt sich der Täter (angeblich, ggfs. handelt es sich um Videos aus anderer Quelle) ebenfalls nackt oder befriedigt sich selbst. Das Opfer agiert dann im Glauben einer tatsächlichen Chatbekanntschaft und macht mit. ohne zu wissen, dassdDer Täter den Videochat aufzeichnet und nun Bild- bzw. Videomaterial erlangt. Anschließend werden die Opfer zur Zahlung eines Geldbetrags aufgefordert, wobei das massive Schamgefühl geradezu erdrückend ist.
Übrigens: In einer anderen Variante werden Opfer in eine Wohnung gelockt und dort überfallen!
Dazu auch:

Darknet
Rechtsanwalt für Darknet – Was ist das Darknet – Risiko beim Einkaufen im Darknet: Das so genannte „Darknet“ nimmt im IT-Strafrecht eine zunehmende Bedeutung ein und ist – nicht zuletzt wegen diverser Darstellungen in Fernsehsendungen – auch mit zahlreichen Mythen versehen. Ich möchte hier aus anwaltlicher Sicht einige Hinweise zum „Darknet“ geben, dabei sollen technische Hinweise keine ernsthafte Rolle spielen. Wichtiger ist mir hier, zu verdeutlichen, welches Risiko das Darknet aus meiner Sicht als Strafverteidiger bietet.
Kurzfassung zur Frage, was das Darknet ist: Das Darknet ist dadurch gekennzeichnet, dass die Inhalte ausschließlich durch Nutzung spezieller Software, die der Anonymisierung dient, einsehbar sind. Einen bedeutenden Teil des kriminellen Darknets machen Darknet-Märkte aus, bei denen inkriminierte Güter anonym gehandelt werden. Das „Darknet“ wird üblicherweise synonym verstanden mit dem TOR-Netzwerk, das auch in der Tat in der heutigen Wahrnehmung „das Darknet“ ausmacht – tatsächlich handelt es sich hierbei aber nur um ein Netzwerk unter vielen, es gibt Alternativen wie etwa das „Invisible Internet Project – I2P„.
Dazu auch von mir:
- Drogenkauf im Internet – welches Risiko besteht?
- Das Darknet-Ökosystem – Drogenmarktplätze im Darknet
- Clearnet
- Deep Web
Rechtsanwalt für Darknet – Verteidigung im Bereich des Darknets gesucht? Insbesondere bei Drogenhandel und Waffenhandel im Darknet stehe ich mit meiner Erfahrung im Cybercrime zur Verfügung.
(mehr …)
Bitcoin Mixer
Bei „Bitcoin Mixern“ – auch Bitcoin Laundry Service, Tumbler, Strampler oder Shuffler genannt – handelt es sich um eine Dienstleistung zur weiteren Anonymisierung von Zahlungen via Bitcoins. Auch wenn Bitcoins grundsätzlich erst einmal keiner Person zuzuordnen sind, so sind sämtliche Transaktionen gleichwohl frei einsehbar. Spätestens wenn man seine Bitcoins monetisieren möchte, also den Sprung in harte Währung vollziehen möchte, könnten grundsätzlich Ermittler Ansätze finden – etwa weil der Hashwert des öffentlichen Schlüssels auf einer Bitcoin-Börse einem realen Geldfluss zugeordnet werden kann, der am Ende Personen zuzuordnen ist. Hier kommen nun Bitcoin-Mixer ins Spiel.
(mehr …)Roborder
Roborder ist ein relativ modernes Projekt der EU, das aufhorchen lässt: Das erklärte Ziel von ROBORDER liegt in der Entwicklung und Demonstration eines voll funktionsfähigen autonomen Grenzüberwachungssystems mit unbemannten mobilen Robotern einschließlich Luft-, Wasseroberflächen-, Unterwasser- und Bodenfahrzeugen, das „multimodale Sensoren als Teil eines interoperablen Netzwerks umfasst“.
Die ausdrückliche Absicht dieses Projektes liegt darin, ein heterogenes Robotersystem zu implementieren und es mit Detektionsfähigkeiten zur Früherkennung krimineller Aktivitäten an den Grenzen und in Küstengebieten sowie von Meeresverschmutzungsereignissen zu erweitern.
Bisher von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt arbeitet die EU damit an einer vollautomatischen autonomen und vernetzten Überwachung der Außengrenzen. Das Projekt hat eine eigene Webseite unter Roborder.eu

IT-Forensik und Forensische Softwareprodukte in Deutschland
Unter IT-Forensik ist wohl noch am ehesten ein methodisches Vorgehen zur Aufklärung von Straftaten unter Verwendung von IT-Systemen zu verstehen (so die „Definition“ durch das BSI, siehe im BSI-Leitfaden).
Welche forensischen Softwareprodukte werden in Deutschland verwendet? Ich habe derzeit Kenntnis von diesen Programmen, die zur Aufklärung von Cybercrime eingesetzt werden (die Liste basiert auf meinen eigenen Eindrücken und einer Mitteilung der Bundesregierung, es ist soll auf keinen Fall eine abschliessende Übersicht über Forensiksoftware insgesamt sein!):
- Cellebrite,
- MSAB,
- Elcomsoft,
- Grayshift,
- Oxygen Forensic,
- X-Ways,
- Access Data
- Magnet Forensics
- osTriage
Soweit man immer wieder von geplanten Staatstrojanern liest ist mir derzeit kein aktueller Sachstand eines in Deutschland einsatzbereiten Trojaners bekannt. Mit Stand Januar 2019 wurde im Bundestag (Drucksache 19/6828) zuletzt bekannt gegeben, dass eine geplante Aufstockung von Mitteln zur Stärkung von „Entschlüsselungskapazitäten“ bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung nur die forensische Entschlüsselung von sichergestellten elektronischen Beweismitteln beträfe.
Digitale Beweismittel

Bei uns im Blog finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen zu digitalen Beweismitteln, Rechtsanwalt Jens Ferner ist auf das Thema spezialisiert:
- Zugriffe der Polizei: WhatsApp-Nachrichten, Mails, TOR-Netzwerk, File-Carving, Predictive Policing und Kryptowährungen
- Zugriff auf Smartphones: Warum sind PINs gefährlich, wie arbeiten Ermittler und biometrische Merkmale dürfen erzwungen werden
- Digitale Beweismittel im deutschen Strafprozess
- Strafbarkeit wenn man sein Passwort nicht verrät?
- Foto von Fingerabdruck führt zu Encrochat-Nutzer
- Beiträge zu Encrochat
- Blackbox im PKW
- IT-Forensik: Welche Software nutzen Ermittler?
- Nachweis von Software-Urheberrechtsverletzung
- Wann ist eine Mail zugegangen?
- SIRIUS Report: Statistiken zur Verwendung digitaler Beweismittel in der EU
- EGMR zu digitalen Beweismitteln
- EUGH: Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Verteidigung
- e-Evidence-Verordnung: Grenzüberschreitender Zugriff auf digitale Beweise in der EU ab 2026
Remote Access Trojaner (RAT)
Ein „Remote Access Trojaner“ – auch kurz RAT – ist eine Schadsoftware, dient also der kriminellen Ausnutzung von IT-Systemen des Opfers. Dabei geht es im Kern darum, dass ein vor dem Benutzer des Systems versteckter Fernzugriff auf dessen System ermöglicht wird.
(mehr …)DDoS-Reflection-Angriffe (Offene DNS-Resolver)
Bestimmte Netzwerkdienste, die offen für Dritte im Internet verfügbar sind (allen voran DNS, aber durchaus auch NTP, SSDP, SNMP) können für Angriffe gegen Dritte genutzt werden. Das Risiko ist recht hoch, weswegen auch proaktiv Betreiber dieser Dienste darauf hingewiesen werden, sich um das Problem zu kümmern.
Dabei ist es auch mir bereits passiert, dass im Zuge eines lieblos gefahrenen Updates ein DNS-Server plötzlich und von mir unbemerkt rekursive Anfragen zuliess (die ich vorher bewusst deaktiviert hatte). Daher mein Rat: Prüfen Sie Ihren Server und kümmern Sie sich darum.
(mehr …)IMSI-Catcher
IMSI-Catcher steht für „International Mobile Subscriber Identity-Catcher“ und ist ein Telefonabhörgerät, das zum Abfangen von Mobilfunkverkehr und zum Verfolgen von Standortdaten von Mobilfunknutzern verwendet wird. Im Wesentlichen handelt es sich um einen „gefälschten“ Mobilfunkmast, der zwischen dem Zielhandy und den echten Masten des Dienstanbieters agiert, und wird als Man-in-the-Middle-Angriff betrachtet.
Die Maßnahme des Einsatzes des „IMSI-Catchers“ dient zur Erforschung des
Sachverhaltes und/oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten
oder im Gefahrenabwehrvorgang Polizeipflichtigen.Hinweis: Beim 3G-Mobilfunkstandard besteht eine gewisse Risikominderung, da hier eine gegenseitige Authentifizierung sowohl vom Mobiltelefon als auch vom Netzwerk erforderlich ist. Moderne Angriffsszenarien können jedoch in der Lage sein, 3G- und LTE-Netzdienste auf Nicht-LTE-Netzdienste herunterzustufen, bei denen keine gegenseitige Authentifizierung erforderlich ist.
Sexpressung
Bei „Sexpressung“ oder „Sextortion“ geht es um einen Fall sexueller Erpressung: Es wird der Betroffene dazu gebracht, sexuell vor einer Webcam tätig zu sein. Dabei weiss der Betroffene, dass er vor der Webcam aktiv ist, es geht also nicht um einen Fall einer gehackten Webcam, sondern das Opfer handelt ganz bewusst vor der Webcam – auch wenn ihm nicht alle Umstände bekannt sind!
(mehr …)Investitionsbetrug
Im Cybercrime ist der Investitionsbetrug ein Weg, um an Geld zu kommen: Angeblich profitable Investitionen wie Aktien, Edelmetalle oder auch Kryptowährungen werden angepriesen. Tatsächlich aber sind sie nicht rentabel, vielleicht mit erheblichen Verlusten oder sogar mit einem Totalverlust des Geldes verbunden – wenn sie denn überhaupt existieren.

Infografik des BKA zum Investitionsbetrug
