Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Kategorie: Cybercrime-Glossar

Glossar zu IT-Strafrecht und Cybercrime – eine Ansammlung bewusst kurzer Stichworte zum Internet-Strafrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Doxing

    Doxing: Unter Doxing wird das digitale Zusammentragen und anschließende Veröffentlichen personenbezogener Daten verbunden das mit bösartigen Absichten gegenüber den Betroffenen verbunden ist. Der Ausdruck „Doxing“ ist ein Kunswort ausgehend von der Abkürzung für “document (docs) tracing”.

  • Deep Web

    Deep Web

    Das Deepweb kann, so wie das Clearnet, ohne besondere technische Hilfsmittel unter Nutzung eines Browsers genutzt werden. Allerdings versteht man hierunter Webangebote, deren Inhalte nicht durch Suchmaschinen auffindbar sind, weil z. B. Webseiten
    nicht indexiert oder in Suchmaschinen verlinkt wurden – oder weil sie nicht für den Gebrauch von jedermann gedacht sind. Neben einer verhinderten Indexierung ist daran zu denken, dass etwa der Aufruf einer Webseite nur nach Eingabe eines Passwortes möglich ist und somit die Webseite nicht allgemein zugänglich ist. Das Deep Web ist nicht mit dem Darknet zu verwechseln und insbesondere nicht das Gleiche!

    Dazu auch:


    [darknet]

  • Clearnet

    Clearnet

    Das „Clearnet“ ist die Sammelbezeichnung für den allgemein „bekannten” Teil des Internets. Dieser Teil ist für jedermann zugänglich, bedienbar mit normalen Browserprogrammen und mittels Suchmaschinen durchsuchbar. Das Clearnet ist also einfach ausgedrückt der Teil des Internets, den man normalerweise meint wenn man von „dem Internet“ spricht und den man mit normalen Browsern (ohne technische Hilfsmittel) nutzt.

    Das Clearnet ist also das Gegenstück zu Darknet und Deepweb, wobei nicht zu verkennen ist, dass selbstverständlich auch hier illegale Inhalte vorhanden sind, z. B. Delikte politisch motivierter Kriminalität, Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verbreitung von Kinderpornografie, Seiten der „Underground Economy“.

    Dazu auch:


    [darknet]

  • Sextortion

    Sextortion ist ein perfides Vorgehen mit massivem Druck: Hier verschafft sich der Täter Videoaufnahmen, die Betroffene bei sexuellen Handlungen zeigen. Dabei läuft es regelmässig über eine „Anbahnungsphase“, in welcher der Täter zunächst in sozialen Netzwerken mit seinem späteren Opfer Kontakt aufbaut. Es präsentiert sich auf digitalen Plattformen als attraktives Gegenüber, macht seinem Opfer Komplimente und baut so eine Vertrauensbeziehung auf.

    Irgendwann kommt dann der Vorschlag, in einen Videochat zu wechseln wo dann nach kurzer Zeit dazu aufgefordert wird, sich vor der Kamera zu entblößen oder an sich selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen. Um die Hemmschwelle zu senken, zeigt sich der Täter (angeblich, ggfs. handelt es sich um Videos aus anderer Quelle) ebenfalls nackt oder befriedigt sich selbst. Das Opfer agiert dann im Glauben einer tatsächlichen Chatbekanntschaft und macht mit. ohne zu wissen, dassdDer Täter den Videochat aufzeichnet und nun Bild- bzw. Videomaterial erlangt. Anschließend werden die Opfer zur Zahlung eines Geldbetrags aufgefordert, wobei das massive Schamgefühl geradezu erdrückend ist.

    Übrigens: In einer anderen Variante werden Opfer in eine Wohnung gelockt und dort überfallen!

    Dazu auch:

  • Darknet

    Darknet

    Rechtsanwalt für Darknet – Was ist das Darknet – Risiko beim Einkaufen im Darknet: Das so genannte „Darknet“ nimmt im IT-Strafrecht eine zunehmende Bedeutung ein und ist – nicht zuletzt wegen diverser Darstellungen in Fernsehsendungen – auch mit zahlreichen Mythen versehen. Ich möchte hier aus anwaltlicher Sicht einige Hinweise zum „Darknet“ geben, dabei sollen technische Hinweise keine ernsthafte Rolle spielen. Wichtiger ist mir hier, zu verdeutlichen, welches Risiko das Darknet aus meiner Sicht als Strafverteidiger bietet.

    Kurzfassung zur Frage, was das Darknet ist: Das Darknet ist dadurch gekennzeichnet, dass die Inhalte ausschließlich durch Nutzung spezieller Software, die der Anonymisierung dient, einsehbar sind. Einen bedeutenden Teil des kriminellen Darknets machen Darknet-Märkte aus, bei denen inkriminierte Güter anonym gehandelt werden. Das „Darknet“ wird üblicherweise synonym verstanden mit dem TOR-Netzwerk, das auch in der Tat in der heutigen Wahrnehmung „das Darknet“ ausmacht – tatsächlich handelt es sich hierbei aber nur um ein Netzwerk unter vielen, es gibt Alternativen wie etwa das „Invisible Internet Project – I2P„.

    Dazu auch von mir:

    Rechtsanwalt für Darknet – Verteidigung im Bereich des Darknets gesucht? Insbesondere bei Drogenhandel und Waffenhandel im Darknet stehe ich mit meiner Erfahrung im Cybercrime zur Verfügung.

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  • Bitcoin Mixer

    Bitcoin Mixer

    Bei „Bitcoin Mixern“ – auch Bitcoin Laundry Service, Tumbler, Strampler oder Shuffler genannt – handelt es sich um eine Dienstleistung zur weiteren Anonymisierung von Zahlungen via Bitcoins. Auch wenn Bitcoins grundsätzlich erst einmal keiner Person zuzuordnen sind, so sind sämtliche Transaktionen gleichwohl frei einsehbar. Spätestens wenn man seine Bitcoins monetisieren möchte, also den Sprung in harte Währung vollziehen möchte, könnten grundsätzlich Ermittler Ansätze finden – etwa weil der Hashwert des öffentlichen Schlüssels auf einer Bitcoin-Börse einem realen Geldfluss zugeordnet werden kann, der am Ende Personen zuzuordnen ist. Hier kommen nun Bitcoin-Mixer ins Spiel.

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  • Roborder

    Roborder ist ein relativ modernes Projekt der EU, das aufhorchen lässt: Das erklärte Ziel von ROBORDER liegt in der Entwicklung und Demonstration eines voll funktionsfähigen autonomen Grenzüberwachungssystems mit unbemannten mobilen Robotern einschließlich Luft-, Wasseroberflächen-, Unterwasser- und Bodenfahrzeugen, das „multimodale Sensoren als Teil eines interoperablen Netzwerks umfasst“.

    Die ausdrückliche Absicht dieses Projektes liegt darin, ein heterogenes Robotersystem zu implementieren und es mit Detektionsfähigkeiten zur Früherkennung krimineller Aktivitäten an den Grenzen und in Küstengebieten sowie von Meeresverschmutzungsereignissen zu erweitern.

    Bisher von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt arbeitet die EU damit an einer vollautomatischen autonomen und vernetzten Überwachung der Außengrenzen. Das Projekt hat eine eigene Webseite unter Roborder.eu

  • IT-Forensik und Forensische Softwareprodukte in Deutschland

    IT-Forensik und Forensische Softwareprodukte in Deutschland

    Unter IT-Forensik ist wohl noch am ehesten ein methodisches Vorgehen zur Aufklärung von Straftaten unter Verwendung von IT-Systemen zu verstehen (so die „Definition“ durch das BSI, siehe im BSI-Leitfaden).

    Welche forensischen Softwareprodukte werden in Deutschland verwendet? Ich habe derzeit Kenntnis von diesen Programmen, die zur Aufklärung von Cybercrime eingesetzt werden (die Liste basiert auf meinen eigenen Eindrücken und einer Mitteilung der Bundesregierung, es ist soll auf keinen Fall eine abschliessende Übersicht über Forensiksoftware insgesamt sein!):

    Soweit man immer wieder von geplanten Staatstrojanern liest ist mir derzeit kein aktueller Sachstand eines in Deutschland einsatzbereiten Trojaners bekannt. Mit Stand Januar 2019 wurde im Bundestag (Drucksache 19/6828) zuletzt bekannt gegeben, dass eine geplante Aufstockung von Mitteln zur Stärkung von „Entschlüsselungskapazitäten“ bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung nur die forensische Entschlüsselung von sichergestellten elektronischen Beweismitteln beträfe.

  • Remote Access Trojaner (RAT)

    Ein „Remote Access Trojaner“ – auch kurz RAT – ist eine Schadsoftware, dient also der kriminellen Ausnutzung von IT-Systemen des Opfers. Dabei geht es im Kern darum, dass ein vor dem Benutzer des Systems versteckter Fernzugriff auf dessen System ermöglicht wird.

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  • Betrügerische Anrufe

    Werden Sie von einer Nummer angerufen und ein englisch sprechender Mensch versucht Sie in ein Gespräch zu verwickeln? Seien Sie auf der Hut, hierbei wird es sich um Scam handeln – ich hatte soeben (endlich) einmal einen solchen Anruf, den ich nur aus Berichten kenne. Angerufen hatte eine angebliche Nummer aus Bayern auf meinem Notfallhandy, wobei solche Nummern problemlos gefälscht werden können.

    Der Anrufer – im Hintergrund hörte ich ein offenkundiges Call-Center – versuchte mich als erstes festzunageln, ob ich „Jens Ferner“ sei (ich melde mich nie mit vollem Namen) und sprach beharrlich Englisch. Ich selber habe beharrlich deutsch gesprochen, was ihn letztlich derart nervte, dass er unter entrüstet-genervtem Aufstöhnen irgendwann einfach auflegte, nachdem seine Hinweise, dies sei ein „serious call“ ungehört verhallten.

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  • DDoS-Reflection-Angriffe (Offene DNS-Resolver)

    Bestimmte Netzwerkdienste, die offen für Dritte im Internet verfügbar sind (allen voran DNS, aber durchaus auch NTP, SSDP, SNMP) können für Angriffe gegen Dritte genutzt werden. Das Risiko ist recht hoch, weswegen auch proaktiv Betreiber dieser Dienste darauf hingewiesen werden, sich um das Problem zu kümmern.

    Dabei ist es auch mir bereits passiert, dass im Zuge eines lieblos gefahrenen Updates ein DNS-Server plötzlich und von mir unbemerkt rekursive Anfragen zuliess (die ich vorher bewusst deaktiviert hatte). Daher mein Rat: Prüfen Sie Ihren Server und kümmern Sie sich darum.

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  • IMSI-Catcher

    IMSI-Catcher steht für „International Mobile Subscriber Identity-Catcher“ und ist ein Telefonabhörgerät, das zum Abfangen von Mobilfunkverkehr und zum Verfolgen von Standortdaten von Mobilfunknutzern verwendet wird. Im Wesentlichen handelt es sich um einen „gefälschten“ Mobilfunkmast, der zwischen dem Zielhandy und den echten Masten des Dienstanbieters agiert, und wird als Man-in-the-Middle-Angriff betrachtet.

    Die Maßnahme des Einsatzes des „IMSI-Catchers“ dient zur Erforschung des
    Sachverhaltes und/oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten
    oder im Gefahrenabwehrvorgang Polizeipflichtigen.

    Hinweis: Beim 3G-Mobilfunkstandard besteht eine gewisse Risikominderung, da hier eine gegenseitige Authentifizierung sowohl vom Mobiltelefon als auch vom Netzwerk erforderlich ist. Moderne Angriffsszenarien können jedoch in der Lage sein, 3G- und LTE-Netzdienste auf Nicht-LTE-Netzdienste herunterzustufen, bei denen keine gegenseitige Authentifizierung erforderlich ist.

  • Sexpressung

    Bei „Sexpressung“ oder „Sextortion“ geht es um einen Fall sexueller Erpressung: Es wird der Betroffene dazu gebracht, sexuell vor einer Webcam tätig zu sein. Dabei weiss der Betroffene, dass er vor der Webcam aktiv ist, es geht also nicht um einen Fall einer gehackten Webcam, sondern das Opfer handelt ganz bewusst vor der Webcam – auch wenn ihm nicht alle Umstände bekannt sind!

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  • Rechnungsbetrug

    Beim Rechnungsbetrug geht es darum, dass auf irgendeinem Weg eine Rechnung am Ende im Raum steht, die seriös aussieht, die aber betrügerisch ist. Im einfachsten Fall geht es um eine nur scheinbar bestellte Dienstleistung und einen Dritten, der eine Geschäftsbeziehung schlicht vorgaukelt.

    Wesentlich komplexer ist der Rechnungsbetrug im eigentlichen Sinne: Hier wird – etwa durch Social Engineering oder CEO-Fraud – ermittelt, welche Geschäftsbeziehungen bestehen. Dann wird, etwa per Mail oder durch gefälschte Rechnungen, der Eindruck erweckt, die Bankverbindung des Geschäftspartners hat sich verändert und es wird zur Zahlung auf ein neues Konto aufgefordert.

    Hinweis: Erschreckend oft funktioniert diese Masche, auch bei ganz erheblichen Summen! In diesem Bereich habe ich Fälle vertreten, wo sich ein erschreckend naiver Umgang zeigte, etwa in dem kurzerhand per Mail mitgeteilte Bankverbindungen schlicht übernommen wurden.

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  • Investitionsbetrug

    Im Cybercrime ist der Investitionsbetrug ein Weg, um an Geld zu kommen: Angeblich profitable Investitionen wie Aktien, Edelmetalle oder auch Kryptowährungen werden angepriesen. Tatsächlich aber sind sie nicht rentabel, vielleicht mit erheblichen Verlusten oder sogar mit einem Totalverlust des Geldes verbunden – wenn sie denn überhaupt existieren.

    Infografik des BKA zum Investitionsbetrug