Anordnung eines Vermögensarrestes nach § 111e StPO bei Steuerhinterziehung

Ist ein bei einer möglich? Dies ist streitig, da es nach einer Ansicht dem verletzten Steuerfiskus an einem Sicherungsbedürfnis fehlt, im Hinblick darauf, dass er über eigene, den Sicherungsmöglichkeiten des Strafrechts nicht unterlegene Sicherungsmöglichkeiten verfügt. Allerdings wendet sich eine Mehrheit der Rechtsprechung wohl dagegen und sieht gerade die Voraussetzungen eines Vermögensarrestes (siehe LG Hamburg, 618 Qs 9/19, 618 Qs 14/18 sowie 632 Qs 28/18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 2 Ws 183/18).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.