Im Fall des massenhaften Leaks von Daten, der Anfang 2019 gelaufen ist, wurde nun Anklage erhoben, wie die Zeit berichtet. Der Fall dürfte aber wenig spektakulär werden: Laut Bericht wurde die Anklage beim Jugendschöffengericht (des Amtsgerichts Alsfeld) erhoben. Dies u.a. wegen des Verdachts des Ausspähens und der Veränderung von Daten, der Vorbereitung des Ausspähens von Daten, der Fälschung beweiserheblicher Daten, der Datenhehlerei, der falschen Verdächtigung, des Vortäuschens von Straftaten, der versuchten Erpressung sowie wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Das Jugendschöffengericht ist zuständig, weil der heute 22 Jährige zum Tatzeitpunkt zwar über 18 Jahre alt gewesen sein dürfte – aber eben noch unter 21 Jahre. Das bedeutet, er ist als Heranwachsender vor dem Jugendschöffengericht anzuklagen, in der Hauptverhandlung wird sich aber erst abschliessend ergeben, ob man noch das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung bringt. Ausschlaggebend ist Übrigens das Alter, das man zur Tatzeit hatte, nicht zum Zeitpunkt der Anklage.
Die Verhandlung ist bei Heranwachsenden öffentlich (§48 Abs.3 S.1 JGG), so dass die Presse anwesend sein könnte. Allerdings ist das Jugendstrafverfahren vom Erziehungsgedanken beherrscht, so dass bei geständiger Einlassung weder ein langes Verfahren noch grossartige rechtliche Streitigkeiten zu erwarten sind. Auch das Strafmaß wird nichts mit dem zu tun haben, was ein Erwachsener zu erwarten hätte.
- Porsche zu Recht von Polizei sichergestellt - 29. November 2023
- Klammerwirkung bei Delikten - 28. November 2023
- Schätzung des Betrages bei Umsatzsteuerhinterziehung - 28. November 2023