Mit Urteil vom 30.10.09 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Klage der Stadt Oberhausen gegen die kommunalaufsichtliche Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf, die Kindergartenbeiträge in den höheren Einkommensgruppen um 20% zu erhöhen, abgelehnt. Zur Begründung führte sie aus: Die kommunalaufsichtliche Anordnung der Bezirksregierung sei rechtmäßig. Nach Wegfall der Landeszuschüsse im Jahr 2006 sei die Stadt Oberhausen, die schon seit Jahren nicht mehr über einen ausgeglichenen Haushalt verfüge, nach der Gemeindeordnung verpflichtet, die finanzielle Mehrbelastung in zumutbarem Umfang an die Eltern weiterzugeben. Dem habe sich der Rat der Stadt jedoch verweigert, weshalb die Bezirksregierung im Wege der Kommunalaufsicht habe einschreiten dürfen. Da die nach Einkommensstufen gestaffelten Kindergartenbeiträge seit 1993 unverändert geblieben seien und darüber hinaus die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten verbessert worden sei, seien die vorgenommenen Erhöhungen der Finanzsituation der Stadt Oberhausen angemessen.
Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
Aktenzeichen: 1 K 3437/07
- Flucht vor der Polizei kann verbotenes Kraftfahrzeugrennen sein - 12. April 2021
- Umsatzsteuer und Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins - 12. April 2021
- Existenzgründung: Neuerungen im Steuerrecht 2021 - 12. April 2021