TrustedShops hat die inzwischen 3. Auflage ihrer Studie rund um Abmahnungen von Online-Shops vorgestellt. Im Ergebnis zeigt sich ein Rückgang der Abmahnungen, im Umkehrschluss der Ergebnisse aber m.E. Folgendes, was ich für mich aus dieser Studie mitnehme:
Ein Online-Shop Betreiber muss im Schnitt mit einer Abmahnung im Jahr rechnen, und
der Großteil der Abmahnungen betrifft die Widerrufsbelehrung, so dass man hier mit konzentriertem Aufwand bereits das Abmahnungsrisiko insgesamt spürbar senken kann.
Problematisch könnte dabei werden, dass wir uns derzeit in der Übergangsphase zwischen alter und neuer Widerrufsbelehrung 2011 befinden. Ab dem 4. November 2011 müssen Online-Shops zwingend die neue Widerrufsbelehrung anbieten. Insofern kann es sein, dass derzeit noch die berühmte „Ruhe vor dem Sturm“ herrscht. Online-Shops sollten insofern bemüht sein, rechtzeitig die korrekte Abfassung ihrer Widerrufsbelehrung ab dem 4.11.2011 sicher zu stellen!
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.