TrustedShops hat die inzwischen 3. Auflage ihrer Studie rund um Abmahnungen von Online-Shops vorgestellt. Im Ergebnis zeigt sich ein Rückgang der Abmahnungen, im Umkehrschluss der Ergebnisse aber m.E. Folgendes, was ich für mich aus dieser Studie mitnehme:
- Ein Online-Shop Betreiber muss im Schnitt mit einer Abmahnung im Jahr rechnen, und
- der Großteil der Abmahnungen betrifft die Widerrufsbelehrung, so dass man hier mit konzentriertem Aufwand bereits das Abmahnungsrisiko insgesamt spürbar senken kann.
Problematisch könnte dabei werden, dass wir uns derzeit in der Übergangsphase zwischen alter und neuer Widerrufsbelehrung 2011 befinden. Ab dem 4. November 2011 müssen Online-Shops zwingend die neue Widerrufsbelehrung anbieten. Insofern kann es sein, dass derzeit noch die berühmte „Ruhe vor dem Sturm“ herrscht. Online-Shops sollten insofern bemüht sein, rechtzeitig die korrekte Abfassung ihrer Widerrufsbelehrung ab dem 4.11.2011 sicher zu stellen!
- Unternehmen kann Warentest nicht unterbinden - 22. April 2024
- Vorratsdatenspeicherung 2024: 1 Monat Speicherung? - 22. April 2024
- EUROPOL vs. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung - 22. April 2024