Aktuelle Trusted-Shops Studie: Abmahnungen von Online-Shops

TrustedShops hat die inzwischen 3. Auflage ihrer Studie rund um Abmahnungen von Online-Shops vorgestellt. Im Ergebnis zeigt sich ein Rückgang der Abmahnungen, im Umkehrschluss der Ergebnisse aber m.E. Folgendes, was ich für mich aus dieser Studie mitnehme:

  1. Ein Online-Shop Betreiber muss im Schnitt mit einer Abmahnung im Jahr rechnen, und
  2. der Großteil der Abmahnungen betrifft die Widerrufsbelehrung, so dass man hier mit konzentriertem Aufwand bereits das Abmahnungsrisiko insgesamt spürbar senken kann.

Problematisch könnte dabei werden, dass wir uns derzeit in der Übergangsphase zwischen alter und neuer Widerrufsbelehrung 2011 befinden. Ab dem 4. November 2011 müssen Online-Shops zwingend die neue Widerrufsbelehrung anbieten. Insofern kann es sein, dass derzeit noch die berühmte “Ruhe vor dem Sturm” herrscht. Online-Shops sollten insofern bemüht sein, rechtzeitig die korrekte Abfassung ihrer Widerrufsbelehrung ab dem 4.11.2011 sicher zu stellen!

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.