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AGB: Automatisch auslaufende Bindungsfrist im online Shops ist wirksam

Beim Landgericht Hamburg (315 O 422/12) ging es um eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen derzufolge das Angebot eines Bestellers in einem Onlineshop automatisch nach fünf Tagen als nicht angenommen gilt, wenn keine Auftragsbestätigung erteilt wird. Andersherum ausgedrückt geht es darum, dass jemand etwas in einem Onlineshop bestellt und dann fünf Tage lang „nichts hört Anführungszeichen. In diesem Fall sollen schlicht davon ausgegangen werden, dass ein Vertrag nicht zu Stande gekommen ist. Der Betreiber eines Onlineshops wurde nach Verwendung einer solchen Klausel von einem Konkurrenten abgemahnt, das Landgericht Hamburg war dann aber der Auffassung, dass es hier keine Bedenken gibt. Aber Vorsicht: Die Frist muss ausreichend bemessen sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.