AGB: Automatisch auslaufende Bindungsfrist im online Shops ist wirksam

Beim Landgericht Hamburg (315 O 422/12) ging es um eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen derzufolge das Angebot eines Bestellers in einem Onlineshop automatisch nach fünf Tagen als nicht angenommen gilt, wenn keine Auftragsbestätigung erteilt wird. Andersherum ausgedrückt geht es darum, dass jemand etwas in einem Onlineshop bestellt und dann fünf Tage lang „nichts hört Anführungszeichen. In diesem Fall sollen schlicht davon ausgegangen werden, dass ein Vertrag nicht zu Stande gekommen ist. Der Betreiber eines Onlineshops wurde nach Verwendung einer solchen Klausel von einem Konkurrenten abgemahnt, das Landgericht Hamburg war dann aber der Auffassung, dass es hier keine Bedenken gibt. Aber Vorsicht: Die Frist muss ausreichend bemessen sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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