Ich war heute beim Landgericht Düsseldorf in einer wettbewerbsrechtlichen Sache und habe zufällig gesehen, dass beim Amtsgericht Düsseldorf (22 C 7919/14) ein Verfahren gegen die Santander Bank lief. Aus Interesse habe ich mir den mündlichen Termin angesehen und musste staunend zur Kenntnis nehmen, dass entgegen der gestrigen Mitteilung des Bundesgerichtshofes der Richter verkündete, von einer Verjährung auszugehen – dabei ging es um einen Kreditvertrag aus dem Jahr 2009.
Dies war keine Urteilsverkündung, das Urteil wird noch folgen – und wohl nicht nur von mir mit Spannung erwartet. Sobald sich hier Neuerungen ergeben werde ich die Entscheidung kommentieren, erst einmal heisst es aber nichts, da mir hier Details fehlen – und nicht klar wurde, ob dem Gericht die gestrige BGH-Entscheidung überhaupt bekannt ist. Erst einmal soll es als eindrückliches Beispiel dafür dienen, dass aktuelle BGH-Entscheidungen – zu denen nur Pressemitteilungen vorliegen – alleine noch nichts bedeuten.
- Flucht vor der Polizei kann verbotenes Kraftfahrzeugrennen sein - 12. April 2021
- Umsatzsteuer und Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins - 12. April 2021
- Existenzgründung: Neuerungen im Steuerrecht 2021 - 12. April 2021