Abschaltung von VPNLab.net

Vor kurzem sind die Strafverfolgungsbehörden gegen die Nutzer und die Infrastruktur von VPNLab.net vorgegangen: Der Dienst des VPN-Anbieters, der abgeschirmte Kommunikation und Internetzugang bieten sollte, wurde laut EUROPOL zur Unterstützung schwerer krimineller Handlungen wie dem Einsatz von und anderen Aktivitäten der Cyberkriminalität genutzt.

Zugriff der Behörden auf VPNLab

Am 17. Januar kam es in Deutschland, den Niederlanden, Kanada, der Tschechischen Republik, Frankreich, Ungarn, Lettland, der Ukraine, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich zu koordinierten Störaktionen. Die Strafverfolgungsbehörden haben nun die 15 Server, auf denen der Dienst von VPNLab.net gehostet wurde, beschlagnahmt oder gestoppt, so dass er nicht mehr verfügbar ist. Die Aktion fand unter der Leitung des Zentralen Kriminalamtes der Polizeidirektion Hannover in Deutschland im Rahmen des EMPACT-Sicherheitsrahmens „Cybercrime – Attacks Against Information Systems“ statt.

Abschaltung von VPNLab.net - Rechtsanwalt Ferner
Beschlagnahmte Domain, Screenshot von Europol

Ermittlungen gegen Nutzer?

Die Frage ist, wie viel an Daten man abgegriffen hat, es wäre nicht überraschend, wenn sich gegen einzelne Nutzer richten – auch damit man Gruppierungen auf die Spur kommen kann.

Anbieter für Cyberkriminelle

VPNLab.net wurde 2008 gegründet und bietet Dienste an, die auf OpenVPN-Technologie und 2048-Bit-Verschlüsselung basieren, um Online-Anonymität für nur 60 US-Dollar pro Jahr zu gewährleisten. Der Dienst bot auch Doppel-VPN an, mit Servern in vielen verschiedenen Ländern. Dies machte VPNLab.net zu einer beliebten Wahl für Cyberkriminelle, die seine Dienste nutzen konnten, um ihre Verbrechen ohne Angst vor Entdeckung durch die Behörden fortzusetzen.

Die Strafverfolgungsbehörden wurden auf den Anbieter aufmerksam, nachdem mehrere Ermittlungen aufgedeckt hatten, dass Kriminelle den VPNLab.net-Dienst nutzten, um illegale Aktivitäten wie die Verbreitung von Malware zu erleichtern. Andere Fälle zeigten, dass der Dienst für den Aufbau der Infrastruktur und die Kommunikation hinter Ransomware-Kampagnen sowie für den eigentlichen Einsatz von Ransomware genutzt wurde. Gleichzeitig fanden die Ermittler heraus, dass der Dienst im Dark Web selbst beworben wurde.

Infolge der Ermittlungen wurden mehr als hundert Unternehmen als von Cyberangriffen bedroht identifiziert. Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten direkt mit diesen potenziellen Opfern zusammen, um ihre Gefährdung zu mindern.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.