Ich habe in der Vergangenheit mit Kritik an dem vermeintlichen Allheilmittel i.S. Abo-Fallen/Kostenfallen namens „Button-Lösung“ nicht gerade gegeizt. Dabei ist eine meiner grössten Sorgen, dass Kostenfallen-Anbieter (natürlich) einen Weg finden, einen Button technisch so zu implementieren, dass Benutzer ihn weiterhin nicht wahrnehmen – sehr wohl aber hinterher der Button zu einer Beweislastumkehr führt. Dazu aus meinem ersten Beitrag zum Thema:
Es mag auf den ersten Blick eine nette Idee sein, aber letztendlich wäre es wohl nur Kosmetik. Wobei ich befürchten muss, dass die bisherigen Anbieter einen Weg finden, den Button ganz geschickt einzubauen – und man letzten Endes auch noch einen (angeblichen) Vertrag geschlossen hat, wo auf Grund der trickreich umgesetzten Button-Lösung auch noch die Beweislast wegen der neuen Formulierung beim ausgetricksten Verbraucher liegt.
Es freut mich nun, in der aktuellen Ausgabe der Kommunikation & Recht (10/2010) in einem Beitrag von Buchmann/Majer eben diese Kritik wieder zu finden, wobei die Autoren berechtigterweise zu dem Ergebnis kommen:
Die Einführung einer Button-Lösung ist aber nicht nur ungeeignet, sondern auch kontraproduktiv […]
Die Einschätzung ist deutlich: Die „Button-Lösung“ ist gefährlicher gesetzgeberischer Aktionismus.
Zum Thema:
- Unsere Info-Seite zum Thema Abo-Fallen / Kostenfallen
- Button-Lösung für das Internet? Haben wir schon.
- Bundesregierung sagt Kostenfallen (Abo-Fallen) den Kampf an
- StPO: Rechtsmittel per BEA - 25. Juni 2022
- OLG Düsseldorf: Tragen eines Niqab als Fahrzeugführer unzulässig - 25. Juni 2022
- Berechtigung zum Auslesen verschlüsselter Rohdaten aus Geschwindigkeitsmessanlage. - 16. Juni 2022