Mir liegt eine Abmahnung vor, weil jemand Fahrzeugteile verkauft hat, die bauartgenehmigungspflichtig nach §22a StVZO sind – aber die entsprechende Betriebserlaubnis gar nicht haben. Wie so oft wurde dabei durch den Verkäufer auch noch offen darauf hingewiesen, dass eine Zulassung für den Strassenverkehr gar nicht vorliegt, was wahrscheinlich gerade zu der Abmahnung führte. Dabei wurde gleichzeitig eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, quasi in einem Aufwasch, mit abgemahnt.
Rechtlich mag man über die Frage streiten können, ob ein solcher Hinweis nicht das Angebot solcher Fahrzeugteile legalisieren kann – die Rechtsprechung sieht es derzeit nicht so (zur Rechtslage beim Verkauf von Fahrzeugteilen ohne Zulassung siehe hier bei uns).
Die Abmahnung ist gut formuliert, die beigefügte Unterlassungserklärung ufert auch nicht gerade aus. Beim angesetzten Gegenstandswert mag man diskutieren und somit die Kosten vielleicht senken können, insgesamt aber – wenn der Vorwurf tatsächlich stimmt – eine solide Abmahnung.
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