Fachanwalt für Internetrecht: Gibt es nicht!

Nur kurz: Das LG Frankfurt a.M. (2-03 O 437/11) hat festgehalten, dass es weder einen „Fachanwalt für Internetrecht“ noch einen „Fachanwalt für “ gibt und die Verwendung solcher Fantasie-Bezeichnungen in Werbeanzeigen wettbewerbswidrig ist. Ich verstehe den Beschluss so, dass hier nicht ein Rechtsanwalt für sich geworben hat, sondern dass eine für Rechtsanwälte betroffen war!

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.