Es ist soweit: Heute wurden die Änderungen im neuen Widerrufsrecht bzgl. des Wertersatzes im Bundesgesetzblatt verkündet, die morgen in Kraft treten. Damit wird zumindest eine Überarbeitung der Widerrufsbelehrung notwendig, die umgehend vorgenommen werden sollte – eine Übergangszeit von 3 Monaten ist dabei eingeräumt.
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