Volkszählung 2011: Druck machen lohnt sich

Für die Volkszählung 2011 sind die ersten Fragebogen bereits unterwegs – weitere werden folgen. Und es werden die „Erhebungsbeauftragten“ kommen. Bei den Erhebungsbeauftragten handelt es sich um ehrenamtliche Helfer, die an der Haustüre direkt Fragen stellen und einen (kleinen) Prozentsatz der haushalte abklappern. Dabei gibt es die bisher kaum thematisierte Pflicht bei vielen Fragen, sofort zu antworten – der Befragte hat nicht das Recht, die Befragung abzulehnen und auf einen schriftlichen Fragebogen auszuweichen, den er in Ruhe ausfüllt. Diese „Vernehmungssituation“, zumal von ehrenamtlichen Laien ausgeübt, sehe ich äusserst skeptisch, da ich befürchte, dass – nicht zuletzt wegen dem drohenden – schnell auch Grenzen überschritten werden können.

Die Erhebungsbeauftragten werden übrigens vergütet, üblich scheint derzeit eine zahlung von 7 Euro bis 7,50 Euro pro erfolgreicher Befragung. Und wenn es nicht erfolgreich läuft? Dann gibt es immerhin 2,50 Euro (so etwa in Lübeck, auch in Paderborn ist es wohl angedacht, mir liegt dazu eine Mail von dort vor).

7,50 Euro oder 2,50 Euro – da lohnt es sich doch, ein wenig Druck an der Haustüre zu machen.

Noch einmal der Hinweis: „Erhebungsbeauftragte“ müssen nicht in die Wohnung gelassen werden. Hinsichtlich der Rechte der Erhebungsbeauftragten sollte jeder den §11 VI, X ZensusG 2011 in Ruhe lesen. Betroffene müssen an der Haustüre mündlich in jedem Fall maximal Bekannt geben:

  1. Geschlecht
  2. Tag, Monat und Jahr der Geburt
  3. Zahl der Personen im Haushalt
  4. Name
  5. Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude

Jede Frage die darüber hinaus geht muss m.E. mündlich nicht beantwortet werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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