Schadensersatz beim Filesharing: 300 Euro pro Titel

Das LG Düsseldorf (12 O 521/09) hat festgestellt, dass beim Filesharing aktueller Musiktitel ein Schadensersatz von 300 Euro pro Titel fällig sein soll. Das mag mit Blick auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg (308 O 710/09), das 15 Euro pro Titel annahm, vielleicht überraschen, aber ich hatte zu dieser Entscheidung bereits ausgeführt, dass sie m.E. mit Vorsicht zu geniessen ist. Auch die jetzige Entscheidung aus Düsseldorf habe ich eher kritisch im Blick, letztlich verbleibe ich bei meiner Einschätzung dass bei aktuellen Titeln ein Schadensersatz von 150 Euro ausreichend sein sollte. Es zeigt sich aber letztlich vor allem eines sehr deutlich: Das Risiko für den Filesharer vor einem deutschen Gericht ist und bleibt unkalkulierbar.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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