Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf - Rechtsanwalt Ferner, Anwalt für Strafrecht, IT-Recht und Kunstrecht

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht

Profis in Strafverteidigung und digitalem Recht

Gute Entscheidungen treffen

Strafverteidigung | Wirtschaftsstrafrecht & Cybercrime | IT-Recht & New Work | Medien & Werbung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf

Strafverteidigung | Cybercrime & Wirtschaftsstrafrecht | IT-Recht & Medien | Arbeitsrecht

Ihre spezialisierte Fachanwaltskanzlei im Raum Aachen – seriös, sachlich und hochqualifiziert: Mit mehr als einem Vierteljahrhundert Erfahrung hat sich unsere Kanzlei auf Strafverteidigung und digitales Recht spezialisiert. Wir bieten spezialisierte Beratung statt Strafrecht oder IT-Recht „nebenbei“.

Wir verteidigen im gesamten Umfeld von Strafrecht & Wirtschaftsstrafrecht – und sichern Ihr Unternehmen juristisch in technologischen Fragestellungen ab. Abgerundet wird der Bereich durch angrenzende Gebiete im Medien- und Arbeitsrecht. Dabei gehen wir über den juristischen Rahmen hinaus und berücksichtigen Aspekte der Krisenkommunikation und Kommunikationspsychologie. So stellen wir sicher, dass Ihre Botschaft immer so ankommt, wie sie ankommen soll.

Rechtsanwalt Ferner bei der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht mit besonderem Kanzleimodell in Alsdof, Aachen

Ich berate – persönlich! Nicht mehr Mandate durch digitale Tools und namenlose Mitarbeiter sind mein Ziel – sondern die persönliche Leistung und Beratung durch meine Person. So, wie es früher bei Anwälten üblich war.

Mein Ziel ist keine maximale Anzahl von Mandaten; und schon gar nicht eine maximale Stundenzahl in einem Mandat: Akten und Rechtsprobleme werden von Hand bearbeitet, Gespräche persönlich und menschlich geführt; so kommen meine Soft Skills in Kommunikation und psychologischem Umgang auch Ihnen zugute!

Anklage, Haftbefehl, Beschuldigtenvernehmung, Bewährungswiderruf, Hausdurchsuchung?

Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646

Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Bei uns finden Sie echte Strafverteidiger und ihren Fachanwalt für Strafrecht!

Infos bei unsHaft oder Haftbefehl | HausdurchsuchungBewährungswiderruf | Pflichtverteidiger gesucht | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten  | Strafbefehl | Vorwurf Vergewaltigung


Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Schwerpunkte

Strafverteidigung: Rechtsanwalt Ferner, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger im Raum Aachen

Strafverteidigung

Bei uns ist kein Platz für „Strafrecht nebenbei“: die Strafverteidiger unserer Anwaltsboutique – allesamt Fachanwälte für Strafrecht – konzentrieren sich bei Privatpersonen auf die seriöse und sachliche Strafverteidigung. Wir sind keine „Anwälte für alles“, sondern haben frühzeitig erkannt, dass man im Strafrecht absolute Profis braucht, die sich nicht verzetteln – damit klare Ansagen auch einen echten Wert haben.


Wirtschaftsstrafrecht + Krise & Sicherheitsvorfall

Unsere Fachanwälte für Strafrecht beraten und verteidigen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Vorstandshaftung und Cybercrime: von Umweltstrafrecht und Arbeitsstrafrecht bis zu Datenschutzstrafrecht, Korruption und Geldwäsche.

Als Fachanwalt sowohl für Strafrecht als auch für IT-Recht verfügt Rechtsanwalt Jens Ferner über eine einzigartige Expertise, die es ihm ermöglicht, die Schnittstellen zwischen klassischen strafrechtlichen Fragestellungen und den Herausforderungen der digitalen Welt zu navigieren. So helfen wir bei Unternehmenskrise und Sicherheitsvorall, etwa nach einem Hackerangriff oder einem Dataleak. Wir beraten zur Haftung des Vorstands, dem Umgang mit Sicherheitslücken in der Supply-Chain sowie der Vermeidung von Bußgeldern und Abwehr von Schadensersatzforderungen.

Wirtschaftsstrafrecht, Cybercrime & digitale Beweismittel - Rechtsanwalt Ferner für Cybercrime

Rechtsanwalt für Technologierecht: Software, KI, Quantenrecht, Batterien & Weltraumrecht - auch Urheberrecht, Markenrecht und Geschäftsgeheimnisschutz

IT- & Technologierecht, Daten + Medien

In der Aachener Region steht unsere Kanzlei seit über zwei Jahrzehnten als renommierte Adresse für das digitale Recht: Dies umfasst die rechtlichen Aspekte der Informationstechnologie, Medien und Technologien, die im digitalen Raum eine Rolle spielen. Es deckt sowohl die klassischen Fragen des IT-Rechts, wie Softwarelizenzen und Daten(schutz), als auch die spezielleren Themen des Medien- und Technologierechts, wie Urheberrecht in digitalen Medien und rechtliche Fragen neuer Technologien, ab.

Unser IT-Fachanwalt Jens Ferner, mit jahrelanger Expertise im IT-Recht, hat sich neben der Strafverteidigung auf die speziellen Anforderungen ausgewählter Themenbereiche spezialisiert: Softwarerecht samt Daten und KI, Recht des Quantencomputing und Batterierecht an. Dazu kommt unsere Hilfestellung bei Fragen der Automation / Robotik und Entwicklung von Maschinen sowie rund um den Schutz von Geheimnissen, Hardware und Software.


Cybercrime & Cybersecurity

Rechtsanwalt Jens Ferner hat sich als digitaler und strafrechtlicher Fachanwalt auf Cybercrime und Cybersecurity spezialisiert: Seine Vorträge zu IT-Forensik und digitalen Beweismitteln sind genauso gefragt wie seine Beratung in diesen Bereichen, die eine trittfeste Beratung in der Schnittmenge aus vielen Bereichen benötigen. Dazu kommt die handfeste Strafverteidigung bei Vorwürfen im Cybercrime von Hackern, Scriptkiddies und Sicherheitsforschern.

IT-Fachanwalt Jens Ferner bietet hier genau die Beratung, die Unternehmen im IT-Sicherheitsrecht in diesen Zeiten des Umbruchs benötigen. Speziell in Zeiten wirtschaftlicher Unternehmenskrisen, die durch Datenlecks, Sicherheitsvorfälle oder Missverständnisse im Cloud-Management ausgelöst werden können, stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. RA JF, früherer IT-Fachbuchautor auch im Bereich Cybersicherheit, belegt zudem laufende IT-Sicherheitsfortbildungen an Fern-Hochschulen.

Cybercrime und Cybersecurity: Rechtsanwalt Jens Ferner berät rund um DSGVO und IT-Sicherheitsrecht. Dazu Strafverteidigung im Cybercrime

Rechtsanwalt fpr Umwelt in Werbung, Strafrecht und Technologie

Wir setzen uns für eine nachhaltige und umweltschonende Informationstechnologie ein. Deshalb beraten wir Unternehmen dabei, ihre IT-Prozesse umweltverträglich zu gestalten und rechtssicher zu handeln, rechtssicher mit umweltbezogenen Aussagen zu werben und keine Straftaten im Bereich des Umweltrechts zu begehen.

Umwelt in Werbung, Strafrecht und Technologie

Wir setzen uns für eine nachhaltige und umweltschonende Informationstechnologie ein. Deshalb beraten wir Unternehmen dabei, ihre IT-Prozesse umweltverträglich zu gestalten und rechtssicher zu handeln, rechtssicher mit umweltbezogenen Aussagen zu werben und keine Straftaten im Bereich des Umweltrechts zu begehen.

Im Rahmen der Werbung mit umweltbezogenen Aussagen unterstützen wir Sie bei der Formulierung transparenter und rechtlich einwandfreier Werbeaussagen, um Irreführung und rechtliche Konsequenzen bei Bezug zu Umwelt und Nachhaltigkeit zu vermeiden. Dazu sind wir als Strafverteidiger-Kanzlei im Umweltstrafrecht tätig und vertreten und beraten Mandanten bei umweltstrafrechtlichen Vorwürfen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um in allen umweltrelevanten Rechtsfragen sicher und verantwortungsvoll zu handeln. [ Green-IT, grüne Werbung und Umweltstrafrecht ]


Künstliche Intelligenz & Quantum-Computing

Zwei wegweisende und die Gesellschaft prägende Technologien haben uns erreicht: Künstliche Intelligenz schreitet voran und zugleich ist absehbar, dass das Quantum-Computing in den nächsten Jahren die industrielle Reife erreichen wird. Damit gehen erhebliche rechtliche Fragen einher, von der IT-Sicherheit über den Schutz von Kreativität bis hin zu Fragen von Ethik und wie wir übermorgen arbeiten (wollen).

Unsere Kanzlei hat sich diese Bereiche juristisch frühzeitig erarbeitet, zugleich hat sich IT-Fachanwalt Jens Ferner als Softwareentwickler speziell im Bereich QC-Programmierung (auf Basis von Qiskit) fortgebildet.

Rechtsanwalt Ferner, ihr Anwalt für Künstliche Intelligenz & Quantum-Computing - IT-Fachanwalt berät zu Künstliche Intelligenz & Quantum-Computing

Anwalt für Metaverse

Metaverse + (IT-)Arbeitsrecht

Das Metaverse wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, sowohl für Verbraucher, als auch für Unternehmen im „industrial Metaverse“. IT-Fachanwalt Jens Ferner beschäftigt sich mit den Themen, die hier zunehmend eine Rolle spielen. So auch insbesondere mit dem (IT-)Arbeitsrecht aus Sicht von Unternehmen.

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung und das digitale Recht samt angrenzendem Medien- & Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht.
  • Erreichbarkeit: kontakt@ferner-alsdorf.de oder unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Städteregion Aachen

Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht, spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime und Technologierecht

Rechtsanwalt Jens Ferner

Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht

Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Fachautor im Strafrecht und IT-Recht sowie Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht. Rechtsanwalt Jens Ferner sich spezialisiert auf Strafverteidigung und die Bedürfnisse von Tech-Kreativfirmen. Er ist zusätzlich geschult in Kommunikationspsychologie, Krisenmanagement und Cybersecurity.

Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, spezialisiert auf Strafverteidigung

Rechtsanwalt Dieter Ferner

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit weit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen.

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