Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Kanzlei für moderne Strafverteidigung & IT-Recht
Wir können Strafrecht – und IT-Recht.
100% Strafverteidiger & IT-Recht | ☏ 02404 92100
Strafverteidigung | Wirtschaftsstrafrecht | IT-Recht | Cybercrime
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Strafverteidigung | Wirtschaftsstrafrecht | IT-Recht > ☏ 02404 92100
Ihre spezialisierte Fachanwaltskanzlei im Raum Aachen – seriös, sachlich und hochqualifiziert: Mit mehr als einem Vierteljahrhundert Erfahrung hat sich unsere Kanzlei auf Strafverteidigung und Technologierecht spezialisiert.
Wir bieten kompromisslose Strafverteidigung ohne Show oder Nebelkerzen, seriöses Wirtschaftsstrafrecht sowie anspruchsvolles IT-Recht. Mit zusätzlichen Qualifikationen unserer Anwälte in Kommunikationspsychologie, Softwareentwicklung und Beweismittellehre erhalten Sie die anspruchsvolle Beratung, die Sie verdienen.
Wir bieten die umfassende und stilvolle Strafverteidigung: Bei der Strafverteidigung gehen wir keine Kompromisse ein, „Strafrecht nebenbei“ gibt es bei uns nicht. Wir haben uns als Kanzlei hochspezialisiert und übernehmen im Strafrecht nur Strafverteidigungen und Beratungen im Wirtschaftsstrafrecht. Unsere engagierten Fachanwälte für Strafrecht konzentrieren sich als Ihre Strafverteidiger auf eine präzise und harte Verteidigung. Dazu kommt die Expertise von Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner im IT-Recht.
- Strafverteidigung
- Wirtschaftsstrafrecht
- IT-Recht
- Cybercrime, Cybersecurity & digitale Beweismittel
- Hochqualifiziert: Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht; RA JF ist Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Autor in Fachzeitschriften im Strafrecht & IT-Recht und fortgebildet in Kommunikationspsychologie, Compliance, Krisenmanagement und IT-Sicherheit
Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Unser Büro ist wegen Urlaubs (Ostern!) geschlossen bis zum 05.04.24
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung und das IT-Recht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Anklage, Haftbefehl, Beschuldigtenvernehmung, Bewährungswiderruf, Hausdurchsuchung?
Sie haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch und bestehen Sie unbedingt darauf, Ihren Strafverteidiger zu kontaktieren. Bei uns finden Sie echte Strafverteidiger und ihren Fachanwalt für Strafrecht!
Infos bei uns: Haft oder Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Pflichtverteidiger gesucht | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Schwerpunkte
Strafverteidigung
Bei uns ist kein Platz für „Strafrecht nebenbei“: die Strafverteidiger unserer Anwaltsboutique – allesamt Fachanwälte für Strafrecht – konzentrieren sich bei Privatpersonen auf die seriöse und sachliche Strafverteidigung. Wir sind keine „Anwälte für alles“, sondern haben frühzeitig erkannt, dass man im Strafrecht absolute Profis braucht, die sich nicht verzetteln – damit klare Ansagen auch einen echten Wert haben.
Wirtschaftsstrafrecht & Krise & Sicherheitsvorfall
Unsere Fachanwälte für Strafrecht beraten und verteidigen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Vorstandshaftung und Cybercrime: Von Umweltstrafrecht und Arbeitsstrafrecht bis zu Datenschutzstrafrecht, Korruption und Geldwäsche.
Als Fachanwalt sowohl für Strafrecht als auch für IT-Recht verfügt Rechtsanwalt Jens Ferner über eine einzigartige Expertise, die es ihm ermöglicht, die Schnittstellen zwischen klassischen strafrechtlichen Fragestellungen und den Herausforderungen der digitalen Welt zu navigieren. So helfen wir bei Unternehmenskrise und Sicherheitsvorall, etwa nach einem Hackerangriff oder einem Dataleak. Wir beraten zur Haftung des Vorstands, dem Umgang mit Sicherheitslücken in der Supply-Chain sowie der Vermeidung von Bußgeldern und Abwehr von Schadensersatzforderungen.
IT-Recht & Medienrecht
In der Aachener Region ist unsere Kanzlei seit über zwei Jahrzehnten als renommierte Adresse für IT-Recht bekannt. Zudem sind wir im Medienrecht tätig, speziell für Unternehmen bei Berichterstattung und für Agenturen.
Unser IT-Fachanwalt Jens Ferner, mit jahrelanger Expertise im IT-Recht, hat sich neben der Strafverteidigung auf die speziellen Anforderungen ausgewählter Themenbereiche spezialisiert. So bieten wir Beratung im Softwarerecht samt KI, Recht des Quantencomputing und Batterierecht an. Dazu kommt unsere Hilfestellung bei Fragen der Automation / Robotik und Entwicklung von Maschinen sowie rund um den Schutz von Hardware und Software.
Cybercrime & Cybersecurity
Rechtsanwalt Jens Ferner hat sich als digitaler und strafrechtlicher Fachanwalt auf Cybercrime und Cybersecurity spezialisiert: Seine Vorträge zu IT-Forensik und digitalen Beweismitteln sind genauso gefragt wie seine Beratung in diesen Bereichen, die eine trittfeste Beratung in der Schnittmenge aus vielen Bereichen benötigen. Dazu kommt die handfeste Strafverteidigung bei Vorwürfen im Cybercrime von Hackern, Scriptkiddies und Sicherheitsforschern.
IT-Fachanwalt Jens Ferner bietet hier genau die Beratung, die Unternehmen im IT-Sicherheitsrecht in diesen Zeiten des Umbruchs benötigen. Speziell in Zeiten wirtschaftlicher Unternehmenskrisen, die durch Datenlecks, Sicherheitsvorfälle oder Missverständnisse im Cloud-Management ausgelöst werden können, stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. RA JF, früherer IT-Fachbuchautor auch im Bereich Cybersicherheit, belegt zudem laufende IT-Sicherheitsfortbildungen an Fern-Hochschulen.
Umwelt in Werbung, Strafrecht und Technologie
Wir setzen uns für eine nachhaltige und umweltschonende Informationstechnologie ein. Deshalb beraten wir Unternehmen dabei, ihre IT-Prozesse umweltverträglich zu gestalten und rechtssicher zu handeln, rechtssicher mit umweltbezogenen Aussagen zu werben und keine Straftaten im Bereich des Umweltrechts zu begehen.
Im Rahmen der Werbung mit umweltbezogenen Aussagen unterstützen wir Sie bei der Formulierung transparenter und rechtlich einwandfreier Werbeaussagen, um Irreführung und rechtliche Konsequenzen bei Bezug zu Umwelt und Nachhaltigkeit zu vermeiden. Dazu sind wir als Strafverteidiger-Kanzlei im Umweltstrafrecht tätig und vertreten und beraten Mandanten bei umweltstrafrechtlichen Vorwürfen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um in allen umweltrelevanten Rechtsfragen sicher und verantwortungsvoll zu handeln. [ Green-IT, Wettbewerbsrecht und Umweltstrafrecht ]
Künstliche Intelligenz & Quantum-Computing
Zwei wegweisende und die Gesellschaft prägende Technologien haben uns erreicht: Künstliche Intelligenz schreitet voran und zugleich ist absehbar, dass das Quantum-Computing in den nächsten Jahren die industrielle Reife erreichen wird. Damit gehen erhebliche rechtliche Fragen einher, von der IT-Sicherheit über den Schutz von Kreativität bis hin zu Fragen von Ethik und wie wir übermorgen arbeiten (wollen).
Unsere Kanzlei hat sich diese Bereiche juristisch frühzeitig erarbeitet, zugleich hat sich IT-Fachanwalt Jens Ferner als Softwareentwickler speziell im Bereich QC-Programmierung (auf Basis von Qiskit) fortgebildet.
Metaverse
Das Metaverse wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, sowohl für Verbraucher, aber auch für Unternehmen im „industrial Metaverse“. IT-Fachanwalt Jens Ferner beschäftigt sich mit den Themen, die hier zunehmend eine Rolle spielen.
Fair. Sozial. Nachhaltig.
Fairness | Achtsamkeit | Nachhaltigkeit | Humor | Kommunikation
Unsere Kanzlei basiert auf verbindlichen Werten – ehrlich und einfühlsam, mit einem nachhaltigen Arbeitsansatz: Als Anwälte wollen wir nicht einfach nur gewinnorientiert „arbeiten“, sondern in unserer Rolle als Anwälte und Verteidiger den Menschen helfen. Unsere Arbeit ist geprägt von einem Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Qualität im Sinne einer sozialen Verantwortung, weswegen wir schon lange nicht mehr „auf Masse“ arbeiten sondern das individuelle Mandat in den Fokus stellen.
Beratung und Strafverteidigung wurden von uns neu gedacht: Das von uns entwickelte Modell „Consult different“ orientiert sich an einer extrem sachlichen Arbeitsweise sowie dem amerikanischen Modell, das von einer viel persönlicheren Arbeitsweise durch Rechtsanwälte geprägt ist. Denn in Beratungen wollen Sie nicht das hübsche Gebäude, sondern ihren persönlich greifbaren Ansprechpartner, der weiß wo es langläuft – und wenn Sie sich in einem Strafverfahren einsam und verloren fühlen, brauchen Sie einen direkten Ansprechpartner mit Zeit, Ehrlichkeit und Empathie.
Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf, Städteregion Aachen
Rechtsanwalt Jens Ferner
Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht
Doppel-Fachanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht), zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH), Kommentator in einem renommierten StPO-Kommentar, Fachautor im Strafrecht und IT-Recht sowie Softwareentwickler – hält Fachvorträge zu Cybercrime und Technologierecht. Rechtsanwalt Jens Ferner sich spezialisiert auf Strafverteidigung und die Bedürfnisse von Tech-Kreativfirmen. Er ist zusätzlich geschult in Kommunikationspsychologie, Krisenmanagement und Cybersecurity.
Rechtsanwalt Dieter Ferner
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger, Rechtsanwalt & Gründer der Kanzlei in Alsdorf – und seit weit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Er übernimmt ausschließlich Strafverteidigungen.
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