Wann liegen Hilflosigkeit und Zur-Schau-Stellen im Sinne des §201a StGB vor?

Bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB) ist die Hilflosigkeit der abgebildeten Person ein wesentliches Tatbestandsmerkmal bei der zur Schaustellung auf der Bildaufnahme. Doch wann ist diese anzunehmen? Der Bundesgerichtshof (4 StR 244/16) konnte insoweit klarstellen, als jedenfalls dann die Hilflosigkeit gegeben ist, wenn ein Mensch aktuell Opfer einer mit Gewalt oder … Wann liegen Hilflosigkeit und Zur-Schau-Stellen im Sinne des §201a StGB vor? weiterlesen