Jens Ferner (Diplom-Jurist, Universität Bonn) ist als Mitarbeiter in der Kanzlei in Alsdorf und intern speziell in den Bereichen Strafrecht, gewerblicher Rechtsschutz und “IT-Recht” aktiv. Zum “IT-Recht” gehören u.a. das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, allg. Persönlichkeitsrecht und IT-Strafrecht.
Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz & Urheberrecht e.V.sowie der Deutschen Gesellschaft für Rechtsinformatik.Ausserdem ist Jens Ferner Verfasser mehrerer Fachbücher und Artikel in Fachzeitschriften zum Thema Programmierung und Datensicherheit, seit 2011 zudem Fachbuchautor zum Thema IT-Recht (“Lexikon IT-Recht”).
Jens Ferner stärkt die Kompetenz der Anwaltskanzlei Ferner im Bereich IT-Fachwissen, da er nicht nur als Jurist sondern auch als ehemaliger langjähriger Programmierer, Fachbuchautor, und IT-Sicherheitsberater das Kanzlei-Team verstärkt. Dabei bringt er die tägliche Erfahrung als Blogger mit, die eine Brücke zwischen täglicher Praxis im Internet und juristischer Betrachtung sicherstellt.
Kontaktdaten:
Am besten per Mail: jf@ferner.eu
Telefonisch in der Kanzlei: 02404-92100
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