Zwar wird vermutet, dass der Arbeitnehmer auch dann keine Konkurrenztätigkeit ausüben darf, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Bezirk oder Kundenkreis nicht erreichen wird. Mit dieser Annahme ist jedoch kein Verzicht auf örtliche Gesichtspunkte bei der Bestimmung des „Handelszweiges“ im Sinne des § 60 Abs. 1 HGB bzw. des für das Wettbewerbsverhältnis…WeiterlesenKonkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers
Schlagwort: Wettbewerbsverbot
Das arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbot ist eine Klausel in Arbeitsverträgen, die den Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum nicht in direkten Wettbewerb mit seinem ehemaligen Arbeitgeber zu treten. Damit soll verhindert werden, dass der Arbeitnehmer Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen des ehemaligen Arbeitgebers gegen diesen verwendet.
Das Wettbewerbsverbot kann verschiedene Auswirkungen haben. So kann es beispielsweise eine räumliche Beschränkung geben, die es dem Arbeitnehmer verbietet, in einem bestimmten geografischen Gebiet tätig zu werden. Auch eine zeitliche Beschränkung ist möglich, die den Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an das Wettbewerbsverbot bindet.
Damit ein Wettbewerbsverbot wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss es schriftlich vereinbart werden und der Arbeitnehmer muss bei Vertragsabschluss über die Beschränkungen informiert werden. Außerdem muss das Wettbewerbsverbot angemessen sein, d.h. es darf den Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig belasten.
Verstößt ein Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot, kann dies für ihn rechtliche Konsequenzen haben, z.B. Schadensersatzansprüche des ehemaligen Arbeitgebers. Es ist daher wichtig, dass sich der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss über die Bedeutung und die Folgen des Wettbewerbsverbots im Klaren ist und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lässt.
Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2 U 143/21) hat entschieden, dass ein aus einer Zwei-Personen-GmbH ausgeschiedener Mitgesellschafter gegen seine nachwirkende mitgliedschaftliche Treuepflicht verstößt, wenn er die von ihm für eine Kundin der GmbH übernommene Projektleitung für eine Softwareentwicklung in agiler Arbeitsweise ohne Zustimmung der Gesellschaft in seinem neuen beruflichen Tätigkeitsfeld fortsetzt. Hinweis: Die Entscheidung wurde…WeiterlesenVerletzung der nachwirkenden gesellschafterlichen Treuepflicht durch den ausgeschiedenen Mitgesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH
In modernen Bordellbetrieben kann rechtlich unklar sein, wer Anbieter und Erbringer der Prostitutionsleistungen ist: Bordellbetreiber oder Sexarbeiterin selbst. Ein Gericht muss insoweit Feststellungen zum Geschäftsmodell und der Organisation des Bordellbetriebs sowie insbesondere zum Auftreten der Betreiber und der Prostituierten nach Außen – gegenüber den Freiern als Vertragspartner der Verträge über die Prostitutionsleistungen feststellen. Nur dann…WeiterlesenUmsatzsteuerpflicht im Bordellbetrieb
Das Hessische LAG (16 Sa 593/12) hat klar gestellt, dass ein Arbeitnehmer nicht auf eigene Rechnung mit Kunden des Arbeitgebers Geschäfte machen darf. Hintergrund ist, dass dies letztlich eine konkurrierende Tätigkeit durch den Arbeitnehmer im Marktsegment des Arbeitgebers ist, dabei noch unter Vertrauensbruch, weil die eigenen Kundendaten unerlaubt genutzt werden. Damit ergibt sich bei dieser…WeiterlesenKündigungsgrund, wenn Arbeitnehmer mit Kunden des Arbeitgebers eigene Geschäfte macht
Ein Arbeitnehmer, der eine (ungenehmigte) Konkurrenztätigkeit ausübt, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Dies entspricht gefestigter, ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Sorgt aber leider immer noch für erhebliche Probleme im Alltag, auch weil Arbeitnehmer sich mitunter verschätzen und nicht in der Lage sind, eine unerlaubte Nebentätigkeit (die regelmäßig abgemahnt werden muss) von einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit (die…WeiterlesenKonkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers berechtigt zur fristlosen Kündigung
„Wem gehören die Kundendaten?“ – eine Frage, die gar nicht so modern ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Allerdings ist zu sehen, dass die Fragestellung sich in der heutigen Zeit massiv verschärft hat. Wo früher vielleicht die Kundenkartei auf dem Schreibtisch stand oder in einer zentralen Registratur erfasst war, stehen heute unmittelbare Kontakte…WeiterlesenWem gehören die Kundendaten und Kontakte?
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes den Antrag eines Kaffeeunternehmens aus Osnabrück, einem Konkurrenten den Wettbewerb in seinem Geschäftsgebiet zu untersagen und das Abwerben von Mitarbeitern zu unterlassen, abgelehnt. Damit ist ein Urteil des Landgerichts Osnabrück geändert worden.WeiterlesenWettbewerbsrecht: Abwerben von Mitarbeitern ist nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig
Dem Arbeitnehmer steht kein Sonderkündigungsrecht nach dem Kündigungsschutzgesetz zu, wenn er während des Kündigungsschutzprozesses eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat.WeiterlesenKündigungsrecht: Kein Sonderkündigungsrecht bei selbstständiger Tätigkeit
Wer für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird, verstößt gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Bei fristloser Kündigung wird Arbeitslosengeld erst nach Ablauf einer Sperrzeit gezahlt. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.WeiterlesenKündigung nach Arbeit für die Konkurrenz reduziert Arbeitslosengeld
Ein Auszubildender unterliegt wie ein Arbeitnehmer auch einem Wettbewerbsverbot. Verletzt er dieses schuldhaft, ist er seinem Arbeitgeber gegenüber schadenersatzpflichtig.WeiterlesenAuszubildende: Wettbewerbsverstoß durch Konkurrenztätigkeit in der Ausbildung
Betreibt ein Auszubildender während der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses Wettbewerb zulasten seines Ausbilders, muss er diesem den daraus entstehenden Schaden ersetzen.WeiterlesenAusbildungsverhältnis: Auch der Auszubildende unterliegt einem Wettbewerbsverbot
Kaputte AGB bekommt man nicht durch Auslegung gerettet – eine unwirksame AGB bleibt unwirksam.WeiterlesenKeine geltungserhaltende Reduktion bei Geschäftsbedingungen
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Karanzentschädigung: Zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrages kann zu Beginn des Arbeitsverhältnisses darauf verzichtet werden, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vorzusehen und stattdessen einen hierauf bezogenen Vorvertrag zu vereinbaren. Ein solcher Vorvertrag kann wirksam sein und verhindern, dass dem Arbeitnehmer die Wahlmöglichkeit genommen ist, sich für eine Wettbewerbsenthaltung zugunsten einer Karenzentschädigung zu entscheiden.WeiterlesenNachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag
Wann liegt eine Scheinselbstständigkeit vor: Das Bundessozialgericht (B 12 R 7/15 R) konnte sich zu den Kriterien für die Annahme einer Scheinselbstständigkeit äussern. Gerade im Bereich des IT-Rechts und bei dem hier verbreiteten Einsatz von Freiberuflern ist dies ein stetes Minenfeld. Seinerzeit hatte das Gericht entschieden, dass wenn ein vereinbartes Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt…WeiterlesenWann liegt Scheinselbstständigkeit vor: Kriterien für Scheinselbstständigkeit
Das Arbeitsgericht Solingen (3 Ca 153/17) konnte darauf hinweisen, dass ein unverbindliches Wettbewerbsverbot nicht durch eine Vertragsstrafenvereinbarung geschützt werden kann. Darüber hinaus wurde – zu Recht – darauf hingewiesen, dass man immer die Tätigkeit des Mitarbeiters mit den eigenen Interessen abwägen muss. Ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot ist insoweit nicht geeignet, ein berechtigtes geschäftliches Interesse im Bereich…WeiterlesenWettbewerbsverbot: Keine Vertragsstrafe für unverbindliches Wettbewerbsverbot