CE-Kennzeichnung: Immer wieder sorgt das „CE-Kennzeichen“, die CE-Kennzeichnung, für einige Verwirrung, weil gerade Verbraucher glauben, es handelt sich hier um ein Qualitätsmerkmal. ACHTUNG: Dieser Artikel (Stand 2013-2019) wird derzeit überarbeitet und aktualisiert, Teile des Inhalts – Insbesondere zum Zwang von CE-Kennzeichen – werden bislang nicht auf dem aktuellen Stand sein. Dabei handelt es sich bei…WeiterlesenCE-Kennzeichnung: Was ist das CE-Kennzeichen?
Schlagwort: Werberecht
Das Werberecht ist ein Teilgebiet des Wettbewerbsrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbung. Es soll sicherstellen, dass Werbung fair, wahr und nicht irreführend ist und keine unlauteren Wettbewerbsvorteile verschafft. Im digitalen Raum sind insbesondere folgende Rechtsfragen betroffen:
- Kennzeichnungspflicht: Im digitalen Raum muss Werbung klar und eindeutig als solche erkennbar sein. Daher besteht eine Kennzeichnungspflicht für Werbung, z.B. durch den Hinweis „Anzeige“ oder „Werbung“.
- Datenschutz: Bei der Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken müssen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. In der Regel ist die Einwilligung des Betroffenen erforderlich.
- Wettbewerbsrechtliche Grenzen: Werbetreibende müssen auch im digitalen Raum die Grenzen des Wettbewerbsrechts beachten. So dürfen beispielsweise keine irreführenden oder unzulässigen Vergleiche zwischen eigenen und fremden Produkten gezogen werden.
- Influencer Marketing: Influencer Marketing ist eine besondere Form der Werbung, bei der Personen mit hoher Reichweite in sozialen Medien für Produkte werben. Hier bestehen besondere Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht und die Offenlegung der Zusammenarbeit zwischen Influencer und Unternehmen.
- Geotargeting: Durch den Einsatz von Geotargeting können Werbetreibende ihre Werbung gezielt an Nutzer in bestimmten geografischen Regionen richten. Allerdings sind auch hier datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten.
- Verbraucherrechte: Auch im digitalen Raum haben Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmte Rechte, zum Beispiel das Widerrufsrecht bei Online-Käufen. Werbung darf diese Rechte nicht beeinträchtigen oder einschränken.
Insgesamt gibt es im Werberecht im digitalen Raum viele Rechtsfragen, die es zu beachten gilt, um rechtssicher und fair zu werben.
Made in Germany: Wann darf ein Produkt als „Made in Germany“ beworben werden, wie sieht es bei „made in germany“ mit der rechtlichen Grundlage aus? Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn in der heutigen Zeit werden Produkte mitunter an verschiedenen Orten gefertigt – und zugleich ist das Qualitätsmerkmal „Made in germany“ beliebt. Schnell kommt dann…WeiterlesenWerbung mit „Made in Germany“
Beschreibende Verwendung einer Marke: Die Werbung mit fremden Marken ist ebenso notwendig, alltäglich wie problembehaftet. Das Markengesetz (§23 MarkenG) erlaubt eine solche beschreibende Verwendung von Marken – etwa wenn man eine Dienstleistung erbringt, darf man die entsprechende Marke verwenden, um darauf hinzuweisen. Doch wo sind die Grenzen bei der Verwendung fremder Marken in der eigenen…WeiterlesenWerbung mit fremden Marken
Das Pfälzische Oberlandesgericht (4 U 202/21) Zweibrücken hat die Berufung in einem Verfahren hinsichtlich der Öffnung einer Filiale der Beklagten in einem Factory-Outlet-Center zurückgewiesen. Es hat dabei klargestellt, dass darin keine unlautere Wettbewerbshandlung liegt.WeiterlesenÖffnung einer Filiale in Outlet-Center an Feriensonntagen nicht wettbewerbswidrig
Das Oberlandesgericht Köln, 15 U 3/23, hat eine interessante Entscheidung zur unzulässigen Verwendung personenbezogener Daten in der Werbung getroffen: Mit dem OLG ist der Schadensersatz nach der DSGVO der Höhe nach (auch) nach dem zu bemessen, was üblicherweise als Lizenzgebühr für eine werbliche Nutzung gezahlt wird. Ausdrücklich verweist das OLG auf die Lizenzanalogie, die hier…WeiterlesenDSGVO: Schadensersatz für die werbliche Nutzung eines Namens bemisst sich nach Lizenzanalogie
Werbung mit „Bekannt aus“
Das OLG Hamburg (15 U 108/22) hatte Gelegenheit, sich zu aktuell verbreiteten digitalen Werbemethoden zu äußern und als erstes klarzustellen, wie damit umzugehen ist, wenn ein Unternehmen mit seiner Bekanntheit aus namentlich genannten (bekannten) Medien wirbt (typischerweise mit dem Satz „Bekannt aus: …“ und den nachfolgenden Logos). In diesen Fällen geht das Verständnis der angesprochenen…WeiterlesenWerbung mit „Bekannt aus“
Vor dem Kammergericht Berlin (5 U 50/21) ging es um den Klassiker der irreführenden Werbung mit unzutreffenden Lieferzeitangaben. Die Besonderheit war hier der technische Hintergrund, denn die Angabe erfolgte durch Snippets, die bei Google angezeigt wurden.WeiterlesenWettbewerbsverstoß durch (wirren) Snippet
Beim Landgericht Köln, 14 O 401/21, ging es um einen außergewöhnlichen Fall des strittigen Teilens eines Bildes über einen Social Media Stream. Eine Zeugin gab an, ein urheberrechtlich geschütztes Bild in einem Beitrag eines Unternehmens gesehen zu haben, das – sehr substantiiert und unter Vorlage von Informationen aus einem Social Media Management Programm – bestritt,…WeiterlesenÖffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) im Rahmen einer Instagram-Story
Die Verwendung der Angabe „Der Artikel ist in Kürze lieferbar“ genügt der gesetzlichen Informationspflicht nicht. Diese Informationspflicht findet sich in § 312 d Abs. 1 BGB, wonach der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246 a EGBGB zu informieren hat.Weiterlesen„Der Artikel ist bald verfügbar“ ist kein hinreichend bestimmbarer Lieferzeitraum
Das OLG Frankfurt (6 U 276/21) hat klargestellt, dass eine irreführende Preisangabe im Sinne des Wettbewerbsrechts auch dann vorliegt, wenn der Unternehmer nach der Bestellung aufgrund eines Irrtums einen unerwünschten Preis benannt hat – und nach Bestellung nur zu einem höheren Preis lieferbereit ist.WeiterlesenIrreführende Preisangabe auch bei schlichtem Irrtum
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG müssen Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe klar als solche erkennbar sein und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme leicht zugänglich, klar und eindeutig angegeben werden: Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten … Angebote zur Verkaufsförderung wie…WeiterlesenErkennbarkeit von Angeboten zur Verkaufsförderung nach TMG
Das OLG Hamburg (3 U 105/20) hat – wenig überraschend – ausgeführt, dass maßgebliche Teile der angesprochenen Verkehrskreise die Angabe „Black Week“ wörtlich, d.h. als eine eine Woche dauernde Werbeaktion – und nicht etwa als eine zweiwöchige Werbeaktion – verstünden.WeiterlesenWerbung mit „Black Week“-Rabattaktion
Bei der Angabe „zuckerfrei“ handelt es sich um eine nährwertbezogene Angabe i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 HCVO. S. v. Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 HCVO, da sie suggeriert, dass das beworbene Lebensmittel aufgrund eines reduzierten Brennwerts besondere positive Nährwerteigenschaften aufweist. Nach Art. 8 Abs. 1 HCVO dürfen nährwertbezogene Angaben jedoch…WeiterlesenWann darf ein Lebensmittel als Zuckerfrei beworben werden?
Blickfangwerbung
„Blickfangwerbung ist eine Form der Werbung, bei der besonders auffällige oder anregende Gestaltungselemente eingesetzt werden, um die Aufmerksamkeit des Verbrauchers zu erregen. Solche Elemente können z. B. große Schriften, helle Farben, auffällige Bilder oder dramatische Slogans sein. Aus werberechtlicher Sicht kann Blickfangwerbung jedoch einige Herausforderungen mit sich bringen. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb…WeiterlesenBlickfangwerbung
Eine Blickfangwerbung ist ebenso üblich wie zulässig: Selbstverständlich kann in Werbeanzeigen mit „Sternchenhinweisen“ gearbeitet werden. Dabei hat sich mit dem Bundesgerichtshof (I ZR 173/11, hier bei uns besprochen) auch noch keine Erwartungshaltung entwickelt, dass ein Sternchenhinweis zwingend zu einer Fußnote führen muss – die Erläuterungen können auch an anderer Stelle erfolgen, sofern sie halt ernsthaft zur…WeiterlesenMouse-Over-Effekt bei Blickfangwerbung