In schwierigen Beweislagen, zu denen auch Konstellationen gehören, in denen der Tatnachweis im Wesentlichen auf dem Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Tatzeugen beruht, ist das Tatgericht aus sachlich-rechtlichen Gründen regelmäßig gehalten, die Angaben des Zeugen zur Täterbeschreibung zumindest in gedrängter Form wiederzugeben.WeiterlesenStrafprozess: Wiedererkennen des Angeklagten in der Hauptverhandlung
Schlagwort: wahllichtbildvorlage
Die Wahllichtbildvorlage ist eine polizeiliche Ermittlungsmethode zur Identifizierung von Tatverdächtigen. Dabei werden Zeugen oder Geschädigte gebeten, den Täter oder Tatverdächtigen auf einem Foto zu identifizieren, indem ihnen mehrere Lichtbilder zur Auswahl vorgelegt werden. Die Auswahl der Bilder erfolgt nach bestimmten Kriterien wie Geschlecht, Alter, Haarfarbe o.ä., um eine möglichst hohe Übereinstimmung mit der Täterbeschreibung zu erreichen. Die Wahllichtbildvorlage dient als Hilfsmittel zur Identifizierung des Täters, ist aber selbst kein Beweismittel.
Mit Beschluss vom 29.7.22 hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 54/22) entschieden, dass die erkennungsdienstliche Behandlung des Beschwerdeführers durch die Anordnung der Abnahme eines Zehnfinger- und Handflächenabdrucks sowie die Anfertigung eines Fünfseiten- und Ganzkörperbildes diesen in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes…WeiterlesenErkennungsdienstliche Maßnahmen nach Graffiti?
Wahllichtbildvorlage im Strafverfahren
Die Wahllichtbildvorlage wird manchmal von der Polizei falsch durchgeführt – hier bietet sich Verteidigungspotential.WeiterlesenWahllichtbildvorlage im Strafverfahren
Es ist nicht immer alles ganz so einfach wie es scheint, vor allem im Strafprozess. So konnte sich der BGH (4 StR 102/16) wiedermals zur Beweiswürdigung bei DNA-Gutachten und Wiedererkennen des Angeklagten durch einen Zeugen äussern und in Erinnerung rufen: Dabei kann dahinstehen, ob sich ein durchgreifender Darstellungsmangel der Urteilsgründe bereits daraus ergibt, dass nähere…WeiterlesenStrafrecht: Zur Beweiswürdigung bei DNA-Gutachten und Wiedererkennen durch Zeugen
Ich sehe immer wieder, wie hilfreich soziale Netze für Ermittlungsbehörden sein können. Dazu kurz zwei Beispiele aus früheren Fällen: Ein Verdächtiger war dem Zeugen nur unter seinem ausgefallenen Spitznamen bekannt. Nachdem man bei der Polizei mit der Ermittlung des Verdächtigen nicht vorwärts kam, besannte man sich auf Facebook und begann hier mit der Suche. Dabei fand…WeiterlesenAlltägliche Akribie: Ermittlungen der Polizei in sozialen Netzen