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Ordnungswidrigkeitenrecht

Handyverbot für Fahrzeugführer: „Handyspange“ schützt vor Bußgeld nicht

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Autofahrer sich des vorschriftswidrigen Benutzens eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (sog. Handyverstoß) schuldig machen kann, auch wenn er eine sog. „Handyspange“ benutzt (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 17.08.2021, 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20).WeiterlesenHandyverbot für Fahrzeugführer: „Handyspange“ schützt vor Bußgeld nicht

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Ordnungswidrigkeitenrecht Strassenverkehrsrecht

Halten von Mobiltelefon durch Ablegen auf Oberschenkel

Das BayObLG München (201 ObOWi 1507/21) hat entschieden, dass eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten auch dann zu bejahen ist, wenn das Mobiltelefon zwar nicht mit bzw. in der Hand gehalten, aber auf dem Oberschenkel abgelegt wird.WeiterlesenHalten von Mobiltelefon durch Ablegen auf Oberschenkel

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Ordnungswidrigkeitenrecht Strassenverkehrsrecht

Mobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets

Die Verwendung eines Mobiltelefons, das in einer Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegt worden ist, unter Benutzung eines Headsets/Earsets, welches über eine Bluetooth-Verbindung mit dem Mobiltelefon verbunden ist, erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO. Dies gilt auch, wenn zur Verbesserung der Hörqualität das über eine Spange am Ohr gehaltene Headset mit der Hand…WeiterlesenMobiltelefon im Straßenverkehr: Telefonieren unter Benutzung eines Headsets/Earsets

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Ordnungswidrigkeitenrecht IT-Recht & Technologierecht Strassenverkehrsrecht

Ein „Walki-Talki“ ist kein Mobiltelefon

Das Amtsgericht Sonthofen (144 Js 5270/10) hat entschieden, dass die Benutzung eines „Walki-Talki“ im Auto eine verbotene Nutzung von Mobiltelefonen im Strassenverkehr darstellt. Die vollkommen abwegige Entscheidung wird heftig diskutiert, etwa wenn RA Melchior zu Recht meint „Hauptsache Funk„, Udo Vetter analysiert die Norm richtig und begründet zutreffend kurz, warum die Entscheidung falsch ist und…WeiterlesenEin „Walki-Talki“ ist kein Mobiltelefon

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Ordnungswidrigkeitenrecht

Handyverbot am Steuer – bei ausgeschaltetem Motor?

Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in…WeiterlesenHandyverbot am Steuer – bei ausgeschaltetem Motor?

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Ordnungswidrigkeitenrecht

BVerfG: Handyverbot auch für Fahrlehrer auf Beifahrersitz

Das BVerfG (2 BvR 901/09) hat heute die Annahme einer Verfassungsbeschwerde abgelehnt, in der sich ein Fahrlehrer dagegen gewehrt hat, wegen des Telefonierens mit dem Handy sanktioniert zu werden (wobei der Fahrlehrer während der Fahrt der Fahrschülerin nicht selber gefahren ist). Dazu das BVerfG: Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 40 Euro…WeiterlesenBVerfG: Handyverbot auch für Fahrlehrer auf Beifahrersitz

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Ordnungswidrigkeitenrecht

Handyverbot im Straßenverkehr: Handy-Nutzung vor Ampel bei ausgeschaltetem Motor

Es liegt keine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn der Kraftfahrzeugführer mit ausgeschaltetem Motor vor einer Rotlicht anzeigenden Lichtzeichenanlage steht und auf seinem Handy telefoniert.WeiterlesenHandyverbot im Straßenverkehr: Handy-Nutzung vor Ampel bei ausgeschaltetem Motor

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Ordnungswidrigkeitenrecht Strassenverkehrsrecht

Mobiltelefon im Straßenverkehr: Handy-Nutzung bei Halten der Freisprecheinrichtung

Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons scheidet aus, wenn der Betroffene gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes Gerät aufnimmt oder hält.WeiterlesenMobiltelefon im Straßenverkehr: Handy-Nutzung bei Halten der Freisprecheinrichtung

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Ordnungswidrigkeitenrecht Strassenverkehrsrecht

Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer

Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. Allerdings ist der Begriff der Benutzung nach wie vor unklar. Darunter sind alle Funktionen des Mobiltelefons zu verstehen, soweit sie noch im weitesten Sinn mit Kommunikation zu tun haben. Die Frage der Benutzung beurteilt sich allein danach, ob…WeiterlesenOrdnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer

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Ordnungswidrigkeitenrecht

Handyverbot an roter Ampel

Benutzen eines Mobiltelefons vor der roten Ampel: Ordnungswidrig handelt, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampel wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt. Ohne Belang ist dabei, ob eine Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird. Dies musste sich ein Autofahrer sagen lassen, der vom Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das…WeiterlesenHandyverbot an roter Ampel

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Ordnungswidrigkeitenrecht

Was bedeutet „Benutzen“ eines Handys am Steuer?

Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S. von § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung i.S. des § 23 Abs. 1a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen (OLG Hamm, 2 Ss OWI 177/05)WeiterlesenWas bedeutet „Benutzen“ eines Handys am Steuer?

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Ordnungswidrigkeitenrecht Strassenverkehrsrecht

Ordnungswidrigkeit: Nutzung der Freisprechanlage eines Autotelefons

Um „Nutzung“ eines Autotelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO handelt es sich, wenn der Fahrer während der Fahrt den Telefonhörer seines Autotelefons aufnimmt und die Telefonkarte hin und her schiebt, um das Autotelefon funktionsfähig zu machen.WeiterlesenOrdnungswidrigkeit: Nutzung der Freisprechanlage eines Autotelefons

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Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeit: Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als „Navi“

Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist auch untersagt, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will. Das machte das Oberlandesgericht (OLG) Köln deutlich und wies deshalb die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers zurück. Dieser war zuvor wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70 EUR verurteilt worden. Auch sein Argument, er habe das Handy…WeiterlesenOrdnungswidrigkeit: Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als „Navi“

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Ordnungswidrigkeitenrecht

Handyverbot: Auch das Ablesen einer Telefonnummer ist beim Fahren verboten

Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer liegt auch vor, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, um vom Display des Telefons eine dort gespeicherte Telefonnummer abzulesen.WeiterlesenHandyverbot: Auch das Ablesen einer Telefonnummer ist beim Fahren verboten

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Ordnungswidrigkeitenrecht

Handyverbot und Nutzung als Diktiergerät

Benutzung des Mobiltelefons als Diktiergerät: Die „Benutzung eines Mobiltelefons“ i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO liegt nicht nur vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung, insbesondere auch beim Gebrauch als Diktiergerät.WeiterlesenHandyverbot und Nutzung als Diktiergerät