Die Frage, ob das Duzen einer Person eine strafbare Beleidigung darstellen kann, ist nicht neu, gewinnt jedoch in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung und zunehmender Sensibilität für Respekt und Anredeformen an Brisanz. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (1 ORs 13/25) hat sich in einem aktuellen Beschluss vom 22. Dezember 2025 mit dieser Thematik auseinandergesetzt und dabei klare Maßstäbe…WeiterlesenDuzen als Beleidigung
Schlagwort: Beleidigung
Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB begeht, wer einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre verletzt, indem er ihm vorsätzlich durch eine Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung seinen sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert ganz oder teilweise abspricht, ihm also unter einem dieser drei Gesichtspunkte Minderwertigkeit oder Unzulänglichkeit bescheinigt. Im strafrechtlichen Sinne ist eine Beleidigung also eine Äußerung, durch die jemand in seiner Ehre verletzt wird. Eine Beleidigung kann sowohl durch Worte als auch durch Gesten oder Verhaltensweisen erfolgen. Es muss sich jedoch um eine herabsetzende Äußerung oder Handlung handeln, die geeignet ist, das Ansehen oder die Würde des Betroffenen zu beeinträchtigen.
Im Gegensatz zu Verleumdung und übler Nachrede ist bei der Beleidigung keine unwahre Tatsachenbehauptung erforderlich. Bei der Verleumdung wird eine unwahre Tatsachenbehauptung über jemanden verbreitet, während bei der üblen Nachrede eine wahre Tatsachenbehauptung über jemanden in ehrverletzender Weise verbreitet wird.
Beleidigung kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Strafbarkeit hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Beleidigung, dem Vorleben des Täters und dem Verhalten des Opfers. In vielen Fällen können Beleidigungsvorwürfe jedoch durch eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien beigelegt werden.
Rechtsanwalt für Beleidigung und Verleumdung: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, Profi im Strafrecht & Persönlichkeitsrecht, hilft bei Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung und Verleumdung.
Am 2. Dezember 2025 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das auf den ersten Blick wie ein Sieg für den Datenschutz aussieht, bei genauerer Betrachtung jedoch tiefgreifende Konsequenzen für die Struktur des Internets hat. Im Fall C-492/23 ging es um die Frage, inwiefern Betreiber von Online-Marktplätzen für die Veröffentlichung personenbezogener Daten in Nutzeranzeigen verantwortlich…WeiterlesenRussmedia-Urteil des EuGH: Ende des Internet?
Den Anforderungen an eine Misshandlung oder schwere Beleidigung im Sinne des § 213 Alternative 1 StGB genügen grundsätzlich nur solche Provokationen, die unter objektiver Betrachtung aller dafür maßgeblichen Umstände und nicht nur aus der Sicht des Täters als schwer zu beurteilen sind. Dabei dürfen die Anforderungen nicht zu niedrig angesetzt werden. Maßgebend sind der konkrete…WeiterlesenMinder schwerer Fall des Totschlags nach Misshandlung oder schwerer Beleidigung
Die Frage, wann die Nennung von Namen und personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken strafbar ist, gewinnt in einer zunehmend digitalisierten und emotional aufgeladenen Öffentlichkeit an Brisanz. Das Landgericht Bremen hat in einem aktuellen Urteil (63 NBs 2/25) klargestellt, dass die bloße Namensnennung von Amtspersonen im Kontext behördlicher Maßnahmen nicht ohne Weiteres eine Strafbarkeit nach §…WeiterlesenNamensnennung von Amtspersonen in sozialen Netzwerken
Digitalisierung und Strafverfolgung im Spannungsfeld der Grundrechte: Während Kommunikationsdienste wie Messenger, Cloud-Speicher und Voice-over-IP-Telefonie für Nutzer selbstverständlich geworden sind, sehen sich Ermittlungsbehörden mit einer wachsenden Herausforderung konfrontiert: Verschlüsselung. Wo früher Telefonate oder E-Mails noch im Klartext abgehört werden konnten, liefern Provider heute oft nur noch unlesbare Datenströme. Die Antwort des Gesetzgebers darauf waren die Quellen-Telekommunikationsüberwachung…WeiterlesenBVerfG zieht Grenzen für Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (Trojaner II)
Meinungsfreiheit vor Strafbarkeit: Mit Beschluss vom 16. Juli 2025 (BayObLG, Beschl. v. 16.07.2025 – 206 StRR 205/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht die strafgerichtlichen Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Äußerungsschädigung in bemerkenswerter Schärfung neu justiert, beim Streit um … die Bezeichnung von Bundestagsabgeordneten als „Lobbynutten“. Die Entscheidung betrifft die Auslegung von Aussagen im Kontext…WeiterlesenLobbynutte als zulässige Äußerung in Internet-Posts
Grenzen nachbarschaftlicher Meinungsäußerung: Das gesellschaftliche Zusammenleben in verdichteten Wohnverhältnissen erfordert Rücksichtnahme – und ist doch häufig Kristallisationspunkt zwischenmenschlicher Spannungen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Heidelberg eskalierte ein solcher Konflikt in Form lautstarker Auseinandersetzungen über das Einparkverhalten, die schließlich ihren Weg in die Justiz fanden. Der Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe vom 26. Mai 2025 (3 U 28/24)…Weiterlesen„Duzen“ ist keine Beleidigung
Strafbarkeit von Deepfakes: Ein ganz Vorschlag für ein Gesetz aus dem Bundesrat zielt darauf ab, den strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor sogenannten Deepfakes zu verbessern. Ansatzpunkt ist die Schaffung eines neuen Straftatbestandes in Form eines neuen §201b StGB. Ich selbst habe mich klar gegen dieses Ansinnen postiert. Update Juli 2025: Der erste Anlauf aus Mitte…WeiterlesenGesetzentwurf zur Strafbarkeit von Deepfakes (Update 2025)
BGH zur zeitlichen Anwendbarkeit der erleichterten elektronischen Strafantragstellung: Mit Beschluss vom 21. August 2024 (Az. 3 StR 97/24) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass neue Regelungen zum Strafantrag nach § 158 Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12. Juli 2024 keine Rückwirkung entfalten. Die Entscheidung berührt grundlegende Fragen…WeiterlesenStrafprozess: Keine Rückwirkung geänderten Verfahrensrechts
Die Revision im Strafprozess unterliegt strengen Formerfordernissen und Fristen. Dass diese Bindungen nicht nur den Verfahrensbeteiligten, sondern ebenso dem Gericht auferlegt sind, zeigt der Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Hamm vom 14. Mai 2025 (1 ORs 9/25) auf eindrucksvolle Weise. Darin hebt das Gericht eine Verwerfungsentscheidung nach § 346 Abs. 1 StPO auf, die das Landgericht…WeiterlesenUnzulässigkeit einer Verwerfungsentscheidung nach § 346 Abs. 1 StPO vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist
Mit Urteil vom 6. März 2025 (Az. 206 StRR 433/24) hat das Bayerische Oberste Landesgericht eine gleichermaßen präzise wie wegweisende Entscheidung zur verfassungsrechtlichen Bedeutung der Meinungsfreiheit getroffen. Im Zentrum stand die Frage, ob die Bezeichnung führender Regierungsmitglieder auf einem Demonstrationsplakat als „Volksschädling“ oder die Verwendung der Formulierung „10-Punkte-Plan zur Volksvernichtung“ den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt…WeiterlesenMeinungsfreiheit bei politischer Polemik
Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit Beschluss vom 20. Februar 2025 (Az. 27 O 36/25 eV) eine medienrechtlich relevante Entscheidung getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob die Bezeichnung einer politischen Rede als „nicht mit Fakten unterlegt“ eine zulässige Meinungsäußerung oder eine unzulässige Tatsachenbehauptung darstellt. Der Antragsteller, ein hochrangiges Mitglied einer politischen…WeiterlesenGrenzen journalistischer Bewertung
Die Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie und in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Sie gewährleistet jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Gleichzeitig umfasst sie die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Doch dieses Grundrecht ist nicht absolut –…WeiterlesenMeinungsfreiheit in Deutschland
Die Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil einzustufen ist, spielt in der medienrechtlichen Rechtsprechung regelmäßig eine zentrale Rolle. Besonders relevant wird diese Abgrenzung im Kontext der Meinungs- und Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Der Bundesgerichtshof (BGH)…WeiterlesenFake News: BGH zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2024 (Az. 2 StR 401/24) eine Entscheidung zur Anwendung des § 213 Alt. 1 StGB („minder schwerer Fall des Totschlags“) getroffen. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, wann eine vorherige Provokation des Opfers strafmildernd berücksichtigt werden muss. Das Gericht korrigierte die Strafzumessung des Landgerichts Frankfurt…WeiterlesenBGH zur strafmildernden Provokation im versuchten Totschlag















