Rund um das Verkehrsrecht erhalten Sie Beistand: Von der Unfallregulierung über das Geltendmachen von Schadenersatz bis hin zu Schmerzensgeld nach Unfällen. Doch auch im vertraglichen Bereich erhalten Sie eine Beratung rund um die rechtlichen Belange beim Thema “Auto”, also bei der Beratung von Käufern und Verkäufern in Sachen Vertragsgestaltung oder zur Frage von Sachmängeln.
Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Ferner zur Seite, wenn es um die “üblichen” Verkehrsdelikte geht: Von der “roten Ampel” bis hin zu Straftaten, etwa Alkohol im Straßenverkehr oder Unfallflucht. Beachten Sie dabei, dass vor allem unbedachte Äußerungen und vorschnelles Handeln, ohne entsprechende anwaltliche Beratung, die Sachlage noch schlimmer gestalten können.
Rechtsanwalt Ferner war Autor bei der Zeitschrift “Praxis Verkehrsrecht” und bietet Ihnen eine mehr als 10-Jährige Erfahrung in der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate.
Rufen Sie uns an: (+49)(0)2404 – 92100 oder
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Selbstverständlich sind wir auch überörtlich tätig – die Anwaltskanzlei Ferner vertritt Mandate auch außerhalb der Region Aachen. Durch Kooperationen decken wir zudem in zahlreichen Rechtsgebieten unsere Nachbarländer (wie in den Niederlanden und Belgien) ab.
- In der Kategorie Verbraucherrecht finden Sie ebenfalls Beiträge zum Thema Auto, häufig auch zu Versicherungen
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- Irreführende Beschilderung: Keine strafrechtliche Schuld?
- Sex im Auto (auf einem öffentlichen Parkplatz) ist strafbar (?)
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- Fahrzeugschein im Auto und vorheriger Diebstahlsversuch: Keine grobe Fahrlässigkeit
- Interessant: Bundesverfassungsgericht zu Blitzern
- Bussgeld bei fehlenden Winterreifen: Norm ist nichtig!
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- Trotz Verstoß gegen Richtervorbehalt: Führerschein weg
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- Abschleppmaßnahme und Kosten: Rahmenvertrag wirkt sich nicht aus
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