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Rund um das Verkehrsrecht erhalten Sie Beistand: Von der Unfallregulierung über das Geltendmachen von Schadenersatz bis hin zu Schmerzensgeld nach Unfällen. Doch auch im vertraglichen Bereich erhalten Sie eine Beratung rund um die rechtlichen Belange beim Thema “Auto”, also bei der Beratung von Käufern und Verkäufern in Sachen Vertragsgestaltung oder zur Frage von Sachmängeln.

Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Ferner zur Seite, wenn es um die “üblichen” Verkehrsdelikte geht: Von der “roten Ampel” bis hin zu Straftaten, etwa Alkohol im Straßenverkehr oder Unfallflucht. Beachten Sie dabei, dass vor allem unbedachte Äußerungen und vorschnelles Handeln, ohne entsprechende anwaltliche Beratung, die Sachlage noch schlimmer gestalten können.

Rechtsanwalt Ferner war Autor bei der Zeitschrift “Praxis Verkehrsrecht” und bietet Ihnen eine mehr als 10-Jährige Erfahrung in der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate.

Rufen Sie uns an: (+49)(0)2404 – 92100 oder
senden Sie eine Mail an info@ferner-alsdorf.de

Selbstverständlich sind wir auch überörtlich tätig – die Anwaltskanzlei Ferner vertritt Mandate auch außerhalb der Region Aachen. Durch Kooperationen decken wir zudem in zahlreichen Rechtsgebieten unsere Nachbarländer (wie in den Niederlanden und Belgien) ab.

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