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Rund um Auto und Verkehrsrecht erhalten Sie bei der Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf Beistand:

  • Von der Unfallregulierung
  • über das Geltendmachen von Schadenersatz
  • bis hin zu Schmerzensgeld nach Unfällen.
  • Auch im vertraglichen Bereich erhalten Sie eine Beratung rund um die rechtlichen Belange beim Thema “Auto”, also bei der Beratung von Käufern und Verkäufern bei der Gestaltung des Kaufvertrages – oder bei Sachmängeln.

Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Ferner zur Seite, wenn es um die “üblichen” Verkehrsdelikte geht:

  • Von der “roten Ampel
  • über Fahrverbot & Führerscheinentzug
  • bis hin zu Straftaten, etwa Alkohol im Straßenverkehr oder Unfallflucht.

Beachten Sie dabei, dass vor allem unbedachte Äußerungen und vorschnelles Handeln, ohne entsprechende anwaltliche Beratung, die Sachlage noch schlimmer gestalten können.

Rechtsanwalt Ferner war Autor bei der Zeitschrift “Praxis Verkehrsrecht” und bietet Ihnen eine mehr als 10-Jährige Erfahrung in der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate. Zu unseren Mandanten zählen auch Autohäuser und Speditionen der Region Aachen, der erfahrene Umgang mit den typischen Sachen aus derartigen “Betrieben” wird geboten.

Rufen Sie uns an: 02404 – 92100 oder
senden Sie eine Mail an info@ferner-alsdorf.de

Selbstverständlich sind wir auch überörtlich tätig – die Anwaltskanzlei Ferner vertritt Mandate auch außerhalb der Region Aachen.

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