Sie suchen einen Strafverteidiger – Fachanwalt für Strafrecht?
Rechtsanwalt Dieter Ferner, Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf, berät Sie bei strafrechtlichen Problemen (Strafverteidigung, Nebenklage, Opferschutz, vorbeugende Beratung). Rechtsanwalt Dieter Ferner ist dabei bereits seit Jahren Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Dieter Ferner bietet jahrelange Erfahrung bei der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts. Nicht zuletzt durch die Erfahrung einer seit Jahren ausgeübten Tätigkeit im grenznahen Bereich (Region Aachen) kann Fachanwalt für Strafrecht Ferner nicht nur die benötigte Praxis bieten, sondern auch das notwendige EInfühlungsvermögen Betroffenen gegenüber.
Heute ist man, gerade im digitalen Zeitalter, schnell mit einen strafrechtlichen Vorwurf oder gar einer überraschenden Durchsuchungsmaßnahme konfrontiert und wird aus seiner “heilen Welt” gerissen. Gerade Privatpersonen sind im digitalen Zeitalter überraschend schnell mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert:
- Unwissend kauft man beispielsweise gestohlene Ware auf einer Auktionsplattform wie eBay und sieht sich dem Vorwurf der Hehlerei ausgesetzt.
- Oder begeht wissentlich vermeintliche Kavaliersdelikte, wie die Urkundenfälschung (etwa bei der Fälschung eines Personalausweises) oder das so genannte Schwarz-Surfen.
Eine erfahrene, schnelle und professionelle Strafverteidigung sowie Betreuung im Rahmen der laufenden Ermittlungsmaßnahmen ist der Schlüssel zu ihrer individuell optimalen Lösung. Im Bereich Daten-Strafrecht (oder auch Internetstrafrecht, IT-Strafrecht) bieten wir Ihnen durch die Kombinierung von IT-Kompetenz und Strafverteidiger-Wissen zudem ein spezielles Fachwissen.
Geboten wird dabei nicht nur die Betreuung in eigenen Strafsachen bzw. laufenden Verfahren, sondern auch die Tätigkeit und Beratung als Zeugenbeistand sowie (Opferschutz) die Vertretung von Opfern im Rahmen der Nebenklage.
Suchen Sie als Betroffener rechtzeitig Hilfe bei einem Rechtsanwalt: Bei Durchsuchungen, Verhaftungen, Vernehmungen sind wir kurzfristig verfügbar. Gerade in diesen Situationen werden von den Betroffenen ohne Strafverteidiger die schwerwiegendsten Fehler begangen. Außerhalb der Bürozeiten werden Anrufer automatisch auf unser Notfall-Handy umgeleitet:
Rufen Sie uns an: (+49)(0)2404 – 92100 oder
senden Sie eine Mail an info@ferner-alsdorf.de
Selbstverständlich sind wir auch überörtlich tätig – die Anwaltskanzlei Ferner vertritt Mandate auch außerhalb der Region Aachen.
Aktuelle News zum Strafrecht bei uns:
- Grundlos behauptete Kindeswohlgefährdung kann üble Nachrede sein
- Urteile zur Beleidigung mittels “A.C.A.B.” – “All cops are bastards”
- Versuchter Betrug: Gerichtlicher Mahnbescheid zu nichtexistenter Forderung beantragt
- Bundesverfassungsgericht zur Strafbarkeit wegen Betruges
- VG Aachen: Einmalige Autofahrt unter Cannabis-Einfluss rechtfertigt Führerscheinentzug
- Betäubungsmittelstrafrecht: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – Auch bei nur psychischer Disposition
- Falsche Verdächtigung beim Jugendamt: Amt muss Personalien des Informanten offenbaren
- Autofahrt unter Cannabis-Einfluss: Entziehung der Fahrerlaubnis
- Strafbefehl erhalten – was ist zu tun?
- Zur Straffreiheit wechselseitig begangener Beleidigungen
- Keine Bindung im Strafprozess an “Informelle Verständigungen”
- OVG NW zur Zustellung während der Inhaftierung
- Blutentnahme ohne Richter: Kein zwingendes Beweisverwertungsverbot
- Urkundenfälschung bei manipulierter TÜV-HU-Plakette
- Gesetzentwurf zur Änderung der Besetzung großer Strafkammern