Bei mietrechtlichen Problemen finden Sie bei der Anwaltskanzlei Ferner selbstverständlich Hilfe, speziell bei den typischen Fragen:
- Ihnen als Mieter wurde gekündigt und möchten klären, ob bzw. wie Sie sich wehren können – oder Sie sind Vermieter und möchten ihrem Mieter erfolgreich kündigen.
- Sie stellen fest, dass die Wohnung Mängel bietet, die nicht behoben werden, und Sie möchten die Miete mindern.
- Auch im Rahmen von Mietverträgen finden Sie Hilfe: Die Rechtsprechung des BGH hat vieles in den letzten Jahren geändert, einen guten Mietvertrag aufzusetzen ist heute noch schwerer denn jeh.
Rufen Sie uns an: 02404 – 92100 oder
senden Sie eine Mail an info@ferner-alsdorf.de
Selbstverständlich sind wir auch überörtlich tätig – die Anwaltskanzlei Ferner vertritt Mandate auch außerhalb der Region Aachen.
Ausgewählte Beiträge zum Thema Mietrecht:
- WEG: Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen
- BGH zur Darlegung des Mietmangels bei Mietminderung
- Zum vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache
- Mieter am Pranger
- Zum Zurückbehaltungsrecht der Miete
- Zur Mietminderung bei nur “zeitweiliger Mangelhaftigkeit”
- Einwendungsfrist bei Betriebskostenabrechnung
- Vermieter muss gesuchte Nachmieter nicht akzeptieren
- Wunsch nach HD-Empfang kein Grund für Parabol-Antenne
- Scheidung und deine, meine, unsere Wohnung
- Der Samstag ist nicht immer ein Werktag – jedenfalls im Mietrecht
- BGH zu fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses
- Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar
- BGH erneut zu Schönheitsreparaturen des Mieters
- Immobilienverwalter: Schadenersatz wegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche