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Natürlich kann Schadensersatz pauschaliert werden – aber nur unter Bedingungen, insbesondere wenn dem Vertragspartner der Nachweis eines höheren/niedrigeren Schadensersatzes ermöglicht wird. Dabei geht es nicht nur um den “üblichen Schadensersatz”, sondern z.B. auch “Mahnkosten” (dazu nur das LG Kiel, 18 O 243/10, hier besprochen).

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