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Es ist durchaus möglich, in AGB die Haftung zumindest für einfache Fahrlässigkeit auszuschliessen. Wer es macht, muss aber die Ausnahmen beachten, die Gesetz und Rechtsprechung vorgeben – und da gibt es gleich mehrere. Wer nur schreibt “Keine Haftung für einfache Fahrlässigkeit” hat im Regelfall eine ungültige Klausel. Die richtige Formulierung dieses Haftungsausschlusses ist alleine etwas für den Fachmann: Verbrennen Sie sich nicht die Finger daran.

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