Die Gewährleistung ist ein “heisses Eisen”: Ohne professionellen Rat sollte man als Laie zwingend die Finger davon lassen. Jeder Versuch der Einschränkung gegenüber Verbrauchern ist sinnlos und gefährlich. Weder kann man den Verbraucher zwingen, sofort Mängel zu rügen, noch kann man ihm gegenüber inhaltliche Einschränkungen, etwa zur Gewährleistungsfrist, machen. Selbst scheinbar einfache Ansätze, wie die im BGB ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, die Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln auf 1 Jahr zu beschränken, sind schwieriger als gedacht: Der Satz “Bei gebrauchten Artikeln gilt eine Gewährleistung von einem Jahr” etwa ist im Regelfall, ohne ergänzende Zusätze, abmahnfähig.
Genauso sollten Sie bei Verbrauchern die Finger vom Gefahrübergang lassen: Beim Versendungskauf macht das Gesetz klare Vorgaben und jeder Versuch, zu früh die Preisgefahr übergehen zu lassen, wird im Sande verlaufen. Klauseln wie “Versand auf Risiko des Käufers” sollten Sie daher weg lassen.



