Sie können in AGB bei einem Vertragsschluss mit einem Verbraucher nicht gegen die gesetzliche Vorgabe regeln, wo Erfüllungsort und Gerichtsstand liegen sollen. Wenn Sie es doch versuchen, setzen Sie sich dem Risiko einer Abmahnung aus.
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Aktuell: Beachten Sie unseren Infobrief zum Thema "Juristische Probleme im Internet" - wo drohen Abmahnungen und Ärger? Download hier als PDF
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