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(IT-)Vertragsrecht und AGB-Recht sind komplexe und schwierige Themen: Bei uns finden Sie beides umfassend abgedeckt!

Sie brauchen den Vertrag.
Wir schreiben ihn.

Schnell wird auf Grund mangelhafter AGB die Sicherheit eines festen Vertrages verspielt – und man begibt sich in unsicheres Fahrwasser. Von Haftungsbeschränkungen, Abwicklungsmodalitäten bei Pflichtverletzungen bis hin zu Regelungen bei Nebenpflichten gibt es eine Vielzahl von Minenfeldern, die im schlimmsten Fall die gesamte Kaufmännische Überlegung hinfällig lassen werden können.

Hinweis: Kennen Sie die typischen, abmahngefährdeten AGB in Online-Shops?

Nutzen Sie die Möglichkeit, vor Vertragsschluss ihre AGB prüfen zu lassen bzw. sich individuelle AGB für ihren Vertragszweck erstellen zu lassen. Und selbstverständlich denken Sie immer an die Möglichkeit, bei einem bereits abgeschlossenem Vertrag mit plötzlicher Unliebsamer Entwicklung prüfen zu lassen, inwieweit die angeblich vereinbarten AGB überhaupt Bestandskraft haben.

Selbstverständlich wird bei uns das allgemeine Vertragsrecht abgedeckt: Arbeitsverträge, Kaufverträge, Mietverträge – aber auch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Und wenn Sie rechtliche Beratung speziell im Bereich des IT-Vertragsrechts benötigen, sind Sie auch bei uns richtig. Dabei ist im Rahmen des so genannten IT-Vertragsrecht vor allem an folgende typischen Probleme zu denken:

  • Sie möchten eine Software oder Webseite entwickeln & verkaufen und hierbei ein Vertragswerk vom Profi erstellt bekommen, um sich nicht in unvorhergesehene Risiken zu begeben. Dabei gibt es immer wieder typische Probleme, etwa die im IT-Bereich leider ständig anzutreffenden Verzögerungen auf Grund veränderter Umstände, die am Ende zum Streit führen und mit einem guten Vertrag in den Griff zu bekommen sind. Ebenso häufig unterschätzte Probleme, vom brauchbaren Pflichtenheft bis hin zu urheberrechtlichen Fragen, etwa bzgl. des Quellcodes.
  • Es geht z.B. um eine Beratung oder Suchmaschinenoptimierung, die vertraglich brauchbar gefasst werden soll – um ihr Honorar zu sichern und die Erwartungen des Kunden zu bündeln. Genauso bietet sich natürlich auch aus Sicht des Kunden eine Prüfung an, etwa um nicht am Ende viel Geld für eine gut verklausulierte Luftnummer zu zahlen.
  • Sie sind ein Startup mit der üblichen Palette an Leistungen (Hosting, Webdesign, Beratung) und benötigen von Grund auf ein komplettes Regelwerk mit AGB und Verträgen, notfalls auch im Forderungseinzug. Bei uns profitieren Sie von der professionellen Beratung, die auch mit Blick auf ihr Budget abgestimmt wird.
  • Sie betreiben einen Online-Shop und möchten Ihre Vertragstexte samt Verbraucherbelehrungen rechtlich so gut es geht absichern lassen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen einen effektiven Forderungseinzug: Heute ist es leider keine Seltenheit, dass Kunden nicht zahlen. Der anwaltliche Forderungseinzug bietet Ihnen dabei die Sicherheit, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die notfalls anzustrebende Klage bereits vorzubereiten. Bei der Abfassung von AGB wird darauf geachtet, kaufmännische Aspekte hinsichtlich möglicher Forderungsausfälle von Anfang an zu beachten.

Sie finden bei uns neben der juristischen Betreuung vor allem auch den Blick auf den praktischen Alltag, ein Umstand, der besonders beim täglichen Umgang mit dem Internet und digitalen Technologien dringend nötig ist. Inbesondere wird durch Jens Ferner (Diplom-Jurist) – der lange Zeit als Programmierer und Web-Entwickler aktiv war und diese Erfahrung in die Kanzlei einbringt – immer Sorge getragen, dass in der juristischen Betreuung von IT-Projekten der Blick auf den praktischen Aspekt und fachlichen Aspekt nicht zu kurz kommt.

Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen:

Rufen Sie uns an: 02404 – 92100 oder
senden Sie eine Mail an info@ferner-alsdorf.de

Selbstverständlich sind wir auch überörtlich tätig – die Anwaltskanzlei Ferner vertritt Mandate auch außerhalb der Region Aachen.

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