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In der Anwaltskanzlei Ferner finden Unternehmen Beratung und Unterstützung rund um die wirtschaftsrechtlich bedeutsamen Bereiche. Neben dem Vertrags- und Arbeitsrecht inkl. AGB-Recht gehört dazu auch der gewerbliche Rechtsschutz sowie das Wirtschaftsstrafrecht und natürlich auch das Handelsvertreterrecht. Wir fassen dabei das Thema sehr weit und verstehen hierunter zusätzlich auch sämtliche Rechts-Probleme, sofern hierdurch Unternehmen berührt werden. Es geht damit insgesamt also beim gewerblichen Rechtsschutz um Fragen des Namensrechts bzw. Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & Werberecht, Vertragsrecht.

Wir sind für Unternehmen Ansprechpartner in den wesentlichen sie betreffenden Rechtsfragen – die Anwaltskanzlei Ferner bietet dabei eine mehrjährige Erfahrung in der bundesweiten Vertretung und Beratung von Unternehmen und Unternehmern:

  • Bei den typischen Fragen des Handelsrechts, insbesondere beim Handelsvertreterrecht, Transportrecht und Fragen der Produkthaftung.
  • Bei länderübergreifenden vertraglichen Fragen, also im internationalen Privatrecht, insbesondere im Bereich des Imports und Exports von Waren
  • Rund um das gesamte Vertragsrecht, von der Prüfung von Verträgen samt AGB bis hin zum Aufsetzen individueller Vertragswerke sowie der Prüfung Ihrer Firmen-Verträge, etwa IT-, Miet- oder Leasingverträge.
  • Verkauf im Internet: Sie benötigen die rechtliche Prüfung ihres E-Commerce oder beim M-Commerce – von AGB über die Widerrufsbelehrung bis zu den sonstigen Problembereichen?
  • Im Bereich des Softwarerechts: Von Opensource-Software bis hin zu Nutzungsverträgen und Erstellungsverträgen hilft Rechtsanwalt Jens Ferner.
  • Bei Fragen des Wirtschaftsstrafrecht, sei es präventiv in der Beratung oder wenn Ermittlungsverfahren bereits laufen bzw. drohen, insbesondere bei Fragen rund um Produktpiraterie sowie der Arbeitnehmerüberlassung, bei Untreuetatbeständen oder Schwarzarbeit.

Sie finden bei uns neben der juristischen Betreuung vor allem auch den Blick auf den praktischen Alltag, ein Umstand, der besonders beim täglichen Umgang mit dem Internet und digitalen Technologien dringend nötig ist. Inbesondere wird durch Jens Ferner (Diplom-Jurist) – der lange Zeit als Programmierer und Web-Entwickler aktiv war und diese Erfahrung in die Kanzlei einbringt – immer Sorge getragen, dass in der juristischen Betreuung von IT-Projekten der Blick auf den praktischen Aspekt und fachlichen Aspekt nicht zu kurz kommt.

Wenn Sie einen Termin wünschen:

Rufen Sie uns an: 02404 – 92100 oder
senden Sie eine Mail an info@ferner-alsdorf.de

Selbstverständlich sind wir auch überörtlich tätig – die Anwaltskanzlei Ferner vertritt Mandate auch außerhalb der Region Aachen.

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